Bundesregierung will Gutscheinlösung ermöglichen
3. April 2020
Durch die Corona-Pandemie wurden nicht nur viele Flüge abgesagt, sondern auch viele Events wie Konzerte oder Sportveranstaltungen. Um die Tourismus- und Kulturbranche zu unterstützen hat die Bundesregierung daher beschlossen, dass Verbraucher nun Gutscheine anstelle einer Rückerstattung des Geldes bekommen sollen. So sollen Veranstalter und Fluggesellschaften vor hohen Schulden oder gar Insolvenz bewahrt werden. Diese Regelung soll für alle Tickets gelten, die vor dem 8. März gekauft wurden.
Das Problem ist, dass dieser Beschluss nicht komform ist mit der EU-Fluggastrechteverordnung. Eigentlich sind Fluggesellschaften im Hintergrund des Schutzes ihrer Fluggäste verpflichtet, den Ticketpreis im Falle einer Flugannullierung zu erstatten. Daher bedarf es einer einheitlichen europäischen Lösung. Die Bundesregierung will sich also auch gemeinsam mit anderen EU-Mitgliedstaaten an die Komissiopn der EU wenden. Jedoch bieten bereits jetzt viele Fluggesellschaften statt einer Erstattung des Ticketspreises nur die Gutscheinlösung an.
Die Bundesregierung sieht jedoch vor, dass die Gutscheine bis Ende 2021 befristet sein sollten. Sollte der Gutschein bis dahin nicht eingelöst sein, muss die Fluggesellschaft den Geldwert auszahlen.
Das Statement der Bundesregierung können Sie hier nachlesen.