Entschädigung fordern leicht gemacht
Seit nun fast 15 Jahren haben Passagiere Rechte auf Ausgleichszahlungen gegenüber Fluggesellschaften. Umso überraschender ist es, dass viele davon gar nichts wissen. Den Fluggesellschaften kommt dies ganz gelegen, denn sie sparen durch die Unwissenheit der Passagiere jährlich hohe Summen ein. Auf der anderen Seite bleiben die Fluggäste zurück, denen die Flugprobleme Zeit und manchmal auch zusätzliches Geld kostet. Unternehmen wie Aviclaim haben sich darauf spezialisiert, Fluggäste über ihre Rechte zu informieren und ihnen bei der Forderung der Entschädigung zu helfen.
In welchen Fällen bestehen Ansprüche?
Um diese Fragen zu regeln, haben das europäische Parlament und der Rat im Jahr 2004 die Verordnung Nr. 261/2004 verabschiedet. Darin ist geregelt, dass grundsätzlich nur Flüge anspruchsberechtigt sind, die:
- Aus einem Mitgliedsstaat der EU starten und/oder landen
- Aus einem Nicht-EU-Land in die EU einfliegen und von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt werden.
Wie hoch sind die Ausgleichszahlungen?
Welche Probleme müssen auftreten, damit eine Entschädigung gefordert werden kann?
Auch hier gibt es verschiedene Fälle von Problemen und damit einhergehende Voraussetzungen. Der Flug kann verspätet oder gar von der Fluggesellschaft annulliert worden sein. Einige Passagiere stehen sogar pünktlich am Gate und werden dann von der Fluggesellschaft abgewiesen, weil der Flug überbucht ist und nicht alle Passagiere mitfliegen können.
Ist der Flug verspätet kann eine Entschädigung kann vom Passagier gefordert werden, wenn der Flug mit einer Verspätung von mindestens 3 Stunden am Zielflughafen angekommen ist. Die Zeit der Ankunft bemisst sich dabei an dem Zeitpunkt, wann sich die Tür des Flugzeugs geöffnet hat und die Passagiere tatsächlich die Möglichkeit hatten, auszusteigen.
Zwar mit Verspätung, aber immerhin sind sie am Ziel angekommen. Einige andere Fluggäste haben mehr Pech und können den Flug nicht einmal antreten, weil er von der Fluggesellschaft annulliert wird. Sie kennen bestimmt dieses Bild am Flughafen:
Während man erleichtert den Bildschirm ansieht, weil der eigene Flug stattfinden wird, haben andere weniger Glück.
Betroffene Passagiere von einem annullierten Flug haben in der Regel einen Anspruch auf eine Entschädigung. Es sei denn, sie werden mehr als 2 Wochen über die Annullierung informiert oder erhalten von der Fluggesellschaft ein Angebot zur Beförderung, mit welchem sie zu einer vergleichbaren Zeit abfliegen bzw. ihr Ziel erreichen.
Was entbindet die Airline von der Zahlungspflicht?
Bei allen oben genannten Vorkommnissen ist es wichtig, ob der Fehler für die Verspätung bei der Fluggesellschaft lag oder ob es sich um einen außergewöhnlichen Umstand handelt. Außergewöhnliche Umstände entbinden die Fluggesellschaften von der Zahlungspflicht der Entschädigungszahlung.
Kein Wunder also, dass Sie von der Fluggesellschaft abgewiesen wurden, weil “außergewöhnliche Umstände” vorlagen. Aber als privater Verbraucher nimmt man dies so hin, denn Fluggesellschaften sind ja vertrauenswürdige Unternehmen. Nun ja, wenn die Fluggesellschaft mit einer einfachen Mail bis zu 600€ sparen kann, erzählen sie Ihnen alles. Beweise? Fehlanzeige. Also ist der nächste Schritt zum Rechtsanwalt.
Sparen Sie sich diese Zeit, den Aufwand und die Kosten.
Höhere Erfolgschancen ergeben sich, wenn Sie von Beginn an professionelle Hilfe hinzu ziehen. Bei Aviclaim können Sie Ihren Flug prüfen und erhalten sofort die Auskunft, ob der Flug anspruchsberechtigt ist. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, die Forderung mit Aviclaim einzureichen und von dem Expertenwissen erfahrener Rechtsanwälte zu profitieren.
Folgende Grafik zeigt die Höhe der Entschädigung, welche Sie von der Fluggesellschaft fordern kann.
Wie viel Entschädigung steht Ihnen zu?
Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach der Flugdistanz und ist unabhängig vom ursprünglichen Ticketpreis.
250€
Kurzstrecke bis 1.500km
400€
Mittelstrecke bis 3.500km
600€
Langstrecke ab 3.500km
Prüfen Sie jetzt Ihren Flug kostenlos!
Wenn Ihr Flug mehr als 3 Std. verspätet ist, annulliert oder überbucht wurde, können Sie einen Anspruch auf bis zu 600 € pro Person haben. Erfahren Sie jetzt, wie viel Ihnen zusteht!