Ryanairs Gepäckrichtlinien illegal
21. November 2019
Ryanairs Gebühren für Handgepäck illegal
Ryanair hatte im Januar 20 € für das zweite Handgepäck eines Fluggastes verlangt. Jetzt hat ein spanischer Richter geurteilt, dass die Gepäckrichtlinien des irischen Billigfliegers gegen eine europäische Richtlinie verstoßen.
Billigflieger wie Ryanair haben immer wieder neue Ideen, wie sie an leicht verdientes Geld kommen. Bei Ryanair und Co. gibt es viele versteckte Kosten. Das Ryanair Priority Boarding war eine dieser Ideen. Passagiere, die nicht Priority buchen, dürfen nur noch kleine Gepäckstücke mit an Bord nehmen. Nun verurteilte das dreizehnte Handelsgericht in Madrid die Gepäckrichtlinien des irischen Billigfliegers als “missbräuchliches Verhalten”. Eine Passagiere hatte geklagt, da sie auf ihrer Reise von Madrid nach Brüssel eine 20 € Gebühr für ihr zweites Handgepäck zahlen musste. Gemäß EU-Verordnung 1008/2008 sei dies allerdings nicht legal. Sofern ein Gepäckstück problemlos in der Kabine transportiert werden kann, dürfe dafür keine Extragebühr erhoben werden.
Eine zweite interessante Verordnung der EU ist die Fluggastrechteverordnung 261/2004. Sie sichert Fluggästen auf Flügen der EU Entschädigungszahlungen bis 600 € im Falle von Flugverspätung oder Flugannullierungen durch die Fluggesellschaften zu.