British Airways Streik - Ihr Anspruch

Erfahren Sie hier, wie Sie eine British Airways Streik Entschädigung erhalten und welche Bedeutung ein British Airways Streik für Sie hat.

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In wenigen Minuten erledigt Kein Kostenrisiko Erfolgsquote über 97 %

British Airways ist eine der größten und bedeutendsten Fluggesellschaften der Welt. In Europa nimmt sie eine Spitzenstellung ein. Dabei ist der wichtigste Flughafen das Drehkreuz London-Heathrow. British Airways bedient zahlreiche Strecken in Europa, nach Nordamerika und in Gebiete in Großbritannien. Insgesamt werden 550 Destinationen angeboten.

Erhalten Sie hier alle wichtigen Informationen, wie Sie eine British Airways Streik Entschädigung erhalten und erfahren Sie, welche Rechte Sie bei einem British Airways Streik haben.

 

Ihre Fluggastrechte bei einem British Airways Streik

Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben Sie nicht nur Anspruch auf die Erstattung der Ticketkosten, sondern auch auf ein Recht auf Kompensation. Lassen Sie sich nicht auf Vouchers oder unzureichende Angebote ein und überprüfen Sie Ihre Rechte mithilfe unseres Flugrechners.

Fluggesellschaften können dazu neigen, kleinere Entschädigungsbeträge anzubieten, ohne Sie ausführlich über Ihre Rechte zu informieren. Überprüfen Sie jetzt Ihren Flug und starten Sie Ihre Forderung mit Aviclaim.

Ihr British Airways Streik Anspruch

Diese Bedingungen müssen erfüllt sein, um Anspruch auf eine British Airways Streik Entschädigung zu haben:

✅ Sie fliegen aus der EU in ein nicht EU land oder fliegen außerhalb der EU in ein EU Land mit einer europäischen Airline

✅Sie haben eine bestätigte Buchung

✅ Zum selben Zeitpunkt findet kein anderer Streik statt (z.B. Sicherheitspersonal Streik)

Ihr Anspruch wird nach der Flugentfernung Ihrer gesamten Buchung berechnet. Lesen Sie hier Ihren Anspruch pro Passagier:

Flugentfernung Entschädigung
Bis 1,500 km
z.B. München - Berlin
250 € pro Person
Bis 3,500 km
z.B. Hamburg - Madrid
400 € pro Person
Weiter als 3,500 km
z.B. Frankfurt - Shanghai
600 € pro Person

 

Fallbeispiele 

Auf seiner Reise nach Südafrika im Sommer 2019 wurde Ralf der Zubringerflug nach London für seinen Weiterflug nach Südafrika annulliert. Ersatzflüge wurden ihm dabei keine angeboten. Von der Fluggesellschaft wurde ihm erst mitgeteilt, dass keine Zuständigkeit vorliege und anschließend haben sie seine Anfragen ignoriert. Somit hat er sich eigenständig und bei einer anderen Fluggesellschaft einen Ersatzflug buchen müssen. Seinen Antrag auf Entschädigung und Rückerstattung hat er durch British Airways nie erhalten.

In einem anderen Fall hat Matthias per Blick auf die Homepage von British Airways wenige Tage vor seinem Rückflug erfahren, dass diese annulliert wurden und bekam keine Mitteilung dazu von British Airways. Auf Nachfrage erhielt Matthias am Flughafenschalter von British Airways in Las Vegas nur eine Visitenkarte mit Ansprechpartner in Jamaica. Er hatte nie jemanden erreichen können. Seine E-Mails an British Airways blieben unbeantwortet. Letztlich musste er die Rückflüge selbst organisieren und erhielt nie eine Rückmeldung zu seinem Anspruchsantrag. Er wandte sich an Aviclaim, wodurch seine Rechte erfolgreich vor Gericht durchgesetzt werden konnten.

 

Hier mehr Informationen zu British Airways Streiks

 

British Airways Streik Aviclaim

 


 

Häufige Fragen

Nein, die Airline kann für einen Streik ihres eigenen Personals belangt werden und Ihnen steht eine Entschädigung zu.

Wenn die Fluggesellschaft Ihnen keinen Ersatzflug angeboten hat, können Sie Ihre Ticketkosten erhalten.

Sofern ein Flug von British Airways selbst annulliert wurde und Ihnen kein Alternativflug zur Verfügung gestellt wurde, können Sie Ihren Anspruch auf Ticketerstattung geltend machen. Einen Anspruch auf Entschädigung haben Sie noch stets.

Sie können Ihre Entschädigung selber einfordern, dies ist jedoch mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden und führt nur in den wenigsten Fällen zu einem positiven Ergebnis. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir übernehmen Ihren Fall, egal um welche Airline es sich handelt. Unsere Erfolgsquote liegt bei 97 %.

Buchen Sie noch keinen Flug selbst, sondern wenden Sie sich immer zuerst an die Airline. Die Airline muss Ihnen eine passende zumutbare Alternative anbieten, erst wenn es keine verfügbaren Flüge bei Ihrer Airline gibt, sollten Sie einen eigenen Flug buchen. Sie erhalten die Kosten des ungenutzten Tickets zurück.

Außergewöhnliche Umstände befreien, gemäß der Fluggastrechteverordnung der EU, Fluggesellschaften von der Zahlungspflicht einer Entschädigung bei Flugausfall oder Flugverspätung. Bezieht sich eine Airline auf einen außergewöhnlichen Umstand, muss sie jedoch Beweise liefern. In wenigen Fällen darf die Fluggesellschaft die Zahlung einer Entschädigung verweigern:

Streik (einzelfallabhängig, kein Airline Streik)

Extreme Wetterbedingungen

Politische Instabilität

Vogelschlag

Sicherheitsrisiken am Flughafen

Hier geht es zur kompletten Liste der außergewöhnlichen Umstände.

Weitere Informationen

Über Aviclaim

Wir helfen Passagieren seit 8 Jahren zu Ihrem Recht. Unsere Anwälte haben über 25 Jahre Erfahrung im Fluggastrecht und gewinnen 97 % aller Rechtsfälle.

So funktioniert’s

Geben Sie Ihren Flug in unseren Flugchecker ein und erfahren Sie sofort, ob und wieviel Ihnen zusteht! Wir prüfen Ihren Fall und gehen gegen die Airline vor. Im Erfolgsfall erhalten Sie Ihre Entschädigung und wir eine Provision.

Ihre Fluggastrechte

Neben Ticketerstattungen kann Ihnen bei Annullierungen, Überbuchungen und Verspätungen auch eine Entschädigung zustehen. Erfahren Sie hier mehr.