EasyJet Streik - Ihr Anspruch auf Entschädigung

Erfahren Sie hier, wie Sie eine EasyJet Streik Entschädigung erhalten und welche Bedeutung ein EasyJet Streik für Sie hat.

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Die britische Fluggesellschaft EasyJet ist die zweitgrößte Billigfluggesellschaft in Europa. Als Teil der easyGroup hat sie ihren Hauptstandort in Luton bei London. Darüber hinaus betreibt die Airline die Tochtergesellschaften EasyJet Europe mit Sitz in Wien und EasyJet Switzerland mit Sitz in Meyrin, Schweiz. Mit einem umfangreichen Streckennetzwerk von 141 internationalen Destinationen in 37 Ländern bietet EasyJet umfangreiche Flugoptionen für Reisende.

Erhalten Sie hier alle wichtigen Informationen, wie Sie eine EasyJet Streik Entschädigung erhalten und erfahren Sie, welche Rechte Sie bei einem EasyJet Streik haben.

 

Ihre Fluggastrechte bei einem EasyJet Streik

Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben Sie nicht nur Anspruch auf die Erstattung der Ticketkosten, sondern auch auf ein Recht auf Kompensation. Lassen Sie sich nicht auf Vouchers oder unzureichende Angebote ein und überprüfen Sie Ihre Rechte mithilfe unseres Flugrechners.

Fluggesellschaften können dazu neigen, kleinere Entschädigungsbeträge anzubieten, ohne Sie ausführlich über Ihre Rechte zu informieren. Überprüfen Sie jetzt Ihren Flug und starten Sie Ihre Forderung mit Aviclaim.

Ihr EasyJet Streik Anspruch

Diese Bedingungen müssen erfüllt sein, um Anspruch auf eine EasyJet Entschädigung zu haben:

 

✅ Sie fliegen aus der EU in ein nicht EU Land oder fliegen außerhalb der EU in ein EU Land mit einer europäischen Airline

✅Sie haben eine bestätigte Buchung

✅ Zum selben Zeitpunkt findet kein anderer Streik statt (z.B. Sicherheitspersonal Streik)

 

Ihr Anspruch wird nach der Flugentfernung Ihrer gesamten Buchung berechnet. Erfahren Sie hier mehr über Ihren Anspruch pro Passagier:

 

Flugentfernung Entschädigung
Bis 1,500 km
z.B. München - Berlin
250 € pro Person
Bis 3,500 km
z.B. Hamburg - Madrid
400 € pro Person
Weiter als 3,500 km
z.B. Frankfurt - Shanghai
600 € pro Person

 

Fallbeispiele

Kais EasyJet-Flug von Prag nach Mailand hatte eine Verspätung von über 6 Stunden. Er kontaktierte den telefonischen Kundenservice und es wurde ihm mehrfach versichert, dass er eine EasyJet Entschädigung erhalten würde. Trotz seiner Bemühungen und des damit verbundenen Zeitaufwands blieb diese jedoch leider aus.

In einem anderen Fall konnte ein Gerichtsverfahren durch Aviclaim gewonnen werden. Kira und ihre Freundin hatten einen Flug von Berlin nach Frankfurt, doch dieser wurde annulliert und sie konnten erst am nächsten Tag fliegen. Erst nachdem sie ihre Forderung bei Aviclaim eingereichten, konnten sie eine Entschädigung erhalten.

 

Tipps für Reisende während Streiks

  • Überprüfen Sie vor Ihrer Reise regelmäßig den Flugstatus, insbesondere während bekannter Streikzeiten.
  • Bewahren Sie alle Reisedokumente und Belege auf, die für eine Entschädigungsforderung nützlich sein könnten.
  • Wenn Sie mit einer großen Verspätung rechnen müssen, fragen Sie das Personal nach Gutscheinen für Mahlzeiten und ggf. Unterkunft.

 

Kontaktinformationen und nützliche Ressourcen

 

 


Häufige Fragen

Nein, die Airline kann für einen Streik ihres eigenen Personals belangt werden und Ihnen steht eine Entschädigung zu.

Wenn die Fluggesellschaft Ihnen keinen Ersatzflug angeboten hat, können Sie Ihre Ticketkosten erhalten.

Sofern ein Flug von EasyJet selbst annulliert wurde und Ihnen kein Alternativflug zur Verfügung gestellt wurde, können Sie Ihren Anspruch auf Ticketerstattung geltend machen. Einen Anspruch auf Entschädigung haben Sie noch stets.

Sie können Ihre Entschädigung selber einfordern, dies ist jedoch mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden und führt nur in den wenigsten Fällen zu einem positiven Ergebnis. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir übernehmen Ihren Fall, egal um welche Airline es sich handelt. Unsere Erfolgsquote liegt bei 97 %.

Buchen Sie noch keinen Flug selbst, sondern wenden Sie sich immer zuerst an die Airline. Die Airline muss Ihnen eine passende zumutbare Alternative anbieten, erst wenn es keine verfügbaren Flüge bei Ihrer Airline gibt, sollten Sie einen eigenen Flug buchen. Sie erhalten die Kosten des ungenutzten Tickets zurück.

Außergewöhnliche Umstände befreien, gemäß der Fluggastrechteverordnung der EU, Fluggesellschaften von der Zahlungspflicht einer Entschädigung bei Flugausfall oder Flugverspätung. Bezieht sich eine Airline auf einen außergewöhnlichen Umstand, muss sie jedoch Beweise liefern. In wenigen Fällen darf die Fluggesellschaft die Zahlung einer Entschädigung verweigern:

 

Streik (einzelfallabhängig, kein Airline Streik)

Extreme Wetterbedingungen

Politische Instabilität

Vogelschlag

Sicherheitsrisiken am Flughafen

 

Hier geht es zur kompletten Liste der außergewöhnlichen Umstände.

Weitere Informationen

Über Aviclaim

Wir helfen Passagieren seit 8 Jahren zu Ihrem Recht. Unsere Anwälte haben über 25 Jahre Erfahrung im Fluggastrecht und gewinnen 97 % aller Rechtsfälle.

So funktioniert’s

Geben Sie Ihren Flug in unseren Flugchecker ein und erfahren Sie sofort, ob und wieviel Ihnen zusteht! Wir prüfen Ihren Fall und gehen gegen die Airline vor. Im Erfolgsfall erhalten Sie Ihre Entschädigung und wir eine Provision.

Ihre Fluggastrechte

Neben Ticketerstattungen kann Ihnen bei Annullierungen, Überbuchungen und Verspätungen auch eine Entschädigung zustehen. Erfahren Sie hier mehr.