Aviclaim hilft Ihnen, Ihre Rechte der Fluggastrechteverordnung bei Flugverspätungen, Flugannullierungen oder Überbuchungen durchzusetzen.
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Ihre Rechte sind durch die EU Verordnung (EG) Nr. 261/2004 seit dem Jahr 2005 festgelegt. Die Fluggastrechteverordnung regelt die Entschädigung von Passagieren, die von Flugverspätungen, Flugannullierungen oder Überbuchungen betroffen sind, und von einem Flughafen in der EU abfliegen oder in die EU mit einer EU-Fluggesellschaft fliegen.
Die Fluggastrechteverordnung im Überblick
Die Fluggastrechteverordnung regelt die Entschädigung in folgenden Fällen:
Flugverspätungen: Ihr Flug hat den Zielflughafen mit einer Verspätung von mindestens 3 Stunden erreicht.
Flugannullierungen: Die Airline hat den Flug annulliert und Sie weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug darüber informiert.
Überbuchungen: Ihnen wurde das Boarding verweigert, obwohl Sie ein gültiges Ticket und pünktlich eingecheckt haben.
Verpasster Anschlussflug: Durch eine Flugverspätung, Flugannullierung oder Überbuchung haben Sie Ihren Anschlussflug verpasst und Ihren Zielflughafen mit einer Verspätung von mehr als 3 Stunden erreicht.
Voraussetzungen der Fluggastrechteverordnung
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, sodass Sie Ihre Fluggastrechte geltend machen können:
✅Sie haben eine bestätigte Buchung
✅Pünktlicher Check-In und gültiges Ticket
✅Ihr Flug startet innerhalb der EU
✅Ihr Flug startet außerhalb der EU, landet in der EU und wird von einer europäischen Airline ausgeführt
Fluggesellschaften lehnen oft Entschädigungsforderungen privater Verbraucher ab und verweisen dabei auf außergewöhnliche Umstände als Ursache für die Flugannullierungen oder Verspätungen. In vielen Fällen sind diese Aussagen jedoch unbegründet, und Sie können Ihre Fluggastrechte geltend machen.
Grundsätzlich sind außergewöhnliche Umstände von drei Faktoren gekennzeichnet: Sie sind zum einen unvorhersehbar, treten also unerwartet auf, sie können trotz jeglicher Bemühungen der Airline nicht abgewendet werden, sind also unvermeidlich und sie wurden nicht von der Airline selbst verschuldet, sondern durch externe Faktoren herbeigeführt.
In diesen Fällen darf die Fluggesellschaft die Entschädigung verweigern:
❌ Krieg oder politische Instabilität
❌ Terrorismus
❌ Bombenwarnung
❌ Sicherheitsrisiken am Flughafen
❌ Vogelschlag
❌ Extreme Wetterbedingungen / Naturkatastrophen
❌ Streiks (je nach Art)
Fluggastrechte bei Streiks
Besonders im Sommer und während der Urlaubszeit kommt es häufig zu Flugverspätungen oder Flugausfällen durch Streiks im Luftverkehr. Verständlicherweise möchten die Streikenden mit ihren Aktionen größtmögliches Aufsehen erregen, aus diesem Grund finden Streiks häufig an verkehrsreichen Tagen statt.
Auch bei einem Streik gilt: Die Fluggesellschaft muss Sie rechtzeitig darüber informieren, wenn Ihr Flug aufgrund eines Streiks annulliert wird und einen alternativen Flug bereitstellen oder die Ticketkosten erstatten. Prüfen Sie regelmäßig Ihren Flugstatus auf der Website der Airline. In der Regel werden Sie dort am schnellsten über Änderungen der Flugzeiten informiert. Sollten Sie sich unsicher sein, wenden Sie sich telefonisch an die Fluggesellschaft.
✅Streik des Airline Personals - Bei einem Streik des eigenen Flughafenpersonals, z.B. der PilotInnen, haben Sie laut Fluggastrechteverordnung Anspruch auf Entschädigung. Ein Streik des eigenen Personals tritt häufig auf, um auf unangemessene Arbeitsverhältnisse aufmerksam zu machen und diese zu verbessern. Da die Airline darauf einen direkten Einfluss hat und dies somit verhindert werden kann, handelt es sich nicht um einen außergewöhnlichen Umstand.
❌Streik des Bodenpersonals - Wenn das Bodenpersonal des Flughafens streikt, können Sie im Regelfall keine Ansprüche gegenüber der Airline geltend machen, da sie keinen Einfluss darauf haben. Zum Bodenpersonal gehören u.a. alle MitarbeiterInnen, die z.B. in der Sicherheitskontrolle tätig sind, für die Abfertigung und Betreuung der Flugzeuge zuständig sind oder mit den Besatzungen der Passagiere oder des Gepäcks zu tun haben.
❌Streik der Flugsicherung - Fluggesellschaften möchten sich bei Streiks der Flugsicherung regelmäßig aus der Verantwortung ziehen und lehnen Entschädigungszahlungen für Flugannullierungen oder -verspätungen ab. In einigen Sonderfällen besteht dennoch ein Anspruch auf Entschädigung, beispielsweise wenn Ihr Flug lediglich über das bestreikte Gebiet hinwegfliegt. Je nach Dauer der Verspätung am Ankunftsort und/oder des Angebots der Ersatzbeförderung kann Ihr Entschädigungsanspruch jedoch verfallen. Verspätungen und Flugausfälle aufgrund von Streiks der Flugsicherung sind daher stets im Einzelfall zu überprüfen.
Mehr Informationen zu Streiks der Fluggesellschaften:
Erfahren Sie hier mehr über die außergewöhnlichen Umstände und Ihre Auswirkungen.
Machen Sie Ihre Fluggastrechte geltend und prüfen Sie Ihre Flugausfall Entschädigung
Fluggastrechte Entschädigung
Die Fluggastrechte Entschädigung bei Flugannullierungen, Flugverspätungen, Überbuchungen oder einem verpassten Anschlussflug sind deutlich durch die EU Verordnung geregelt und unabhängig vom gezahlten Ticketpreis. Die Höhe der Fluggastrechte Entschädigung richtet sich nach der gesamten Flugstrecke Ihrer Buchung, also vom Abflughafen bis zum Zielflughafen.
Bei einer Flugdistanz von bis zu 1500 km haben Sie Anspruch auf 250 € pro Passagier. Für eine Gesamtstrecke von bis zu 3.500 km steht Ihnen eine Entschädigung von 400 € pro Passagier zu. Für Langstreckenflüge mit einer Strecke von mehr als 3.500 km haben Sie sogar Anspruch auf 600 € pro Passagier.
Entschädigungsanspruch
Erfahren Sie hier, wie hoch Ihre Entschädigung abzüglich unserer Provision (35 % inklusive Mehrwertsteuer) ist, wenn Ihr Flug annulliert wurde, verspätet war oder Ihnen die Beförderung verweigert wurde.
Entschädigung per Entfernung
1 Passagier
2 Passagiere
3 Passagiere
4 Passagiere
Kurzstrecke bis 1500 km
162,50 €
325 €
487,50 €
650 €
Mittelstrecke bis 3500 km
260 €
520 €
780 €
1040 €
Langstrecke >3500 km
390 €
780 €
1170 €
1560 €
Rechte bei Flugannullierungen
Wenn Ihr Flug annulliert wird und Sie nicht rechtzeitig informiert werden oder Ihnen keine alternative Beförderung angeboten wird, können Sie ebenfalls Ihre Fluggastrechte geltend machen. Diese hängen sowohl von dem Zeitpunkt ab, an dem Sie von dem Flugausfall erfahren haben, als auch von dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihr gebuchtes Ziel erreicht haben.
Die EU Fluggastrechteverordnung sieht eine Kompensation vor wenn:
✅ Sie 7-14 Tage vor Ihrem Abflug von der Annullierung erfahren und Ihr Ersatzflug mehr als 2 Stunden früher startet oder mehr als 4 Stunden später landet.
✅ Sie weniger als 7 Tage vor Ihrem Abflug von der Annullierung erfahren und der Ersatzflug mehr als 1 Stunde früher startet oder mehr als 2 Stunden später landet.
Die Fluggastrechteverordnung entbindet dabei jedoch Fluggesellschaften von der Zahlungspflicht, wenn:
❌ Sie mehr als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Flugannullierung informiert wurden
Gemäß der EU Fluggastrechte haben Sie Anspruch auf eine alternative Beförderung oder die Erstattung der Ticketkosten. Kontaktieren Sie in jedem Fall die Fluggesellschaft für eine alternative Beförderung, bevor Sie eigenständig einen neuen Flug buchen.
Wichtig: Die Entschädigung gilt auch für Kinder und Babys, solange für das Kind ebenfalls bezahlt wurde und es nicht kostenlos auf dem Schoß mitfliegen durfte.
Rechte bei Flugverspätungen
Entschädigungsansprüche für Flugverspätungen sind ebenfalls in Ihren Fluggastrechten festgelegt. Die Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Flug mit einer Verspätung von mindestens 3 Stunden an Ihrem Zielort landet.
Die wichtigsten EU Fluggastrechte bei Flugverspätungen im Überblick:
✅ Ab 2 Stunden Verspätung: Anspruch auf Betreuungsleistungen am Flughafen
✅ Ab 3 Stunden Verspätung: Anspruch auf Entschädigung
✅ Ab 5 Stunden Verspätung: Recht auf Rücktritt vom Flug und Erstattung der Ticketkosten
Rechte bei Überbuchung
Häufig verkaufen Airlines mehr Tickets als es verfügbare Sitzplätze im Flugzeug gibt, da sie mit Stornierungen und No-Shows rechnen. Wenn jedoch alle Passagiere Ihren Flug antreten möchten, können nicht alle Fluggäste befördert werden. Die EU Fluggastrechteverordnung schützt überbuchte Passagiere auch in solchen Fällen, solange Sie ein gültiges Ticket haben, rechtzeitig eingecheckt haben und flugtauglich sind:
✅Anspruch auf Entschädigung
✅Anspruch auf eine alternative Beförderung oder Erstattung des Ticketpreises
✅Anspruch auf Betreuungsleistungen
- Verpflegung (Mahlzeiten und Getränke)
- Zwei Telefongespräche oder E-Mails
- Übernachtung im Hotel, sowie Transfer zwischen Hotel und Flughafen, sollte Ihr Ersatzflug erst am darauffolgenden Tag stattfinden
Beachten Sie jedoch, dass Ihre Rechte bei einer Überbuchung variieren, wenn Sie sich dazu entscheiden, vom Flug zurücktreten oder unfreiwillig auf den Mitflug verzichten.
Rechte bei verpasstem Anschlussflug
Haben Sie Ihren Anschlussflug verpasst, weil Ihr Zubringerflug annulliert wurde oder verspätet war? Auch dann gelten Ihre Fluggastrechte.
Je nach Distanz der gesamten Flugstrecke Ihrer Buchung können Sie bis zu 600€ Entschädigung von der Fluggesellschaft einfordern. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Flugverspätung des Zubringerfluges weniger als 3 Stunden beträgt. Als entscheidende Verspätung gibt die EU Verordnung 261/2004 an, dass die Verspätung am Zielort mindestens 3 Stunden betragen muss, um Ihr Recht auf Entschädigung geltend zu machen.
Rechte bei Pauschalreisen
Bei einer Annullierung oder Verspätung des Fluges Ihrer Pauschalreise gelten die Fluggastrechte gleichermaßen und Sie haben einen Anspruch auf Entschädigung,
✅Sie erfahren 7-14 Tage vor Ihrem Abflug von der Annullierung und Ihr Ersatzflug startet mehr als 2 Stunden früher oder landet mehr als 4 Stunden später.
✅ Sie erfahren weniger als 7 Tage vor Ihrem Abflug von der Annullierung und Ihr Ersatzflug startet mehr als 1 Stunde früher oder landet mehr als 2 Stunden später.
✅ Ab 2 Stunden Verspätung: Recht auf Betreuungsleistungen
✅ Ab 3 Stunden Verspätung: Recht auf Entschädigung
✅ Ab 5 Stunden Verspätung: Recht auf Rücktritt vom Flug und Erstattung der Ticketkosten
Achtung: Eine Verschiebung der Abflugzeit reicht nicht aus. Erst nach Ablauf der 5 Stunden Verspätung können Fluggäste von diesem Recht Gebrauch machen.
Ansprüche am Flughafen
In Ihren EU-Fluggastrechten der Verordnung 261/2004 ist festgelegt, dass Flugreisende bei einer Flugverspätung oder Flugannullierung bereits am Flughafen Anspruch auf Betreuungsleistungen von der Fluggesellschaft haben.
Ab einer Verspätung von 2 Stunden:
✅Verpflegung: Mahlzeiten und Getränke
✅Zwei Telefongespräche oder E-Mails
Ihr Ersatzflug findet am nächsten Tag statt:
✅Übernachtungsmöglichkeit
✅Transport zwischen Flughafen und Unterkunft
Wenn die Airline Ihnen diese Versorgungsleistungen nicht anbietet und Sie in Vorkasse treten müssen, ist es wichtig, dass Sie alle Belege sorgfältig aufbewahren. Es sollte deutlich zu erkennen sein, wann und was Sie bezahlt haben. Somit können Sie sich auch diese Kosten von der Airline erstatten lassen.
Warum mit Aviclaim fordern?
Fluggesellschaften reagieren selten oder nur mit Hinweis auf außergewöhnliche Umstände auf Anfragen von Flugreisenden, was viel Zeit und Nerven kostet. Einen Rechtsanwalt zu beauftragen ist zudem langwierig und teuer. Mit Aviclaim haben Sie jedoch Spezialisten im Reiserecht an Ihrer Seite, die Ihre Entschädigung bei einer Flugannullierung, einer Flugverspätung oder Überbuchung schnell und unbürokratisch für Sie einreichen. So können Sie Ihre EU Fluggastrechte geltend machen und bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) Kompensation pro Passagier einfordern.
Aviclaim hat sich auf den Bereich Fluggastrecht spezialisiert und hilft Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. In den vergangenen Jahren konnten wir bereits mehreren tausend Mandanten zu Ihrem Recht auf Entschädigung verhelfen.
Mit über 25 Jahren Erfahrung im Reiserecht sind unsere Anwälte auf Augenhöhe mit den Airlines. Wir wissen genau, wie sie arbeiten und kennen die juristischen Taktiken der Fluggesellschaften. Wir prüfen jede Forderung sorgfältig und helfen Ihnen, Ihre zustehende Entschädigung und Erstattung zu erhalten.
Für Sie ist die Forderung mit Aviclaim zu 100 % risikolos - Nur im Erfolgsfall erhalten wir eine Provision von 35 % (inkl. niederländischer USt.). Egal welche Probleme bei Ihrer Flugreise auftreten, ob bei einer Flugannullierung, Flugverspätung oder Überbuchung und egal um welche Fluglinie es sich handelt - Wir setzen Ihre Rechte durch und fordern auch Ihre Extrakosten ein.
Häufige Fragen
Sie können Ihre Fluggastrechte bei folgenden Situationen geltend machen:
Flugverspätungen von mindestens 3 Stunden
Flugannullierungen mit weniger als 14 Tagen Vorankündigung
Überbuchungen trotz pünktlichem Check-In
Verpasste Anschlussflüge aufgrund von Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen
Sie haben eine bestätigte Buchung
Pünktlicher Check-In und gültiges Ticket
Ihr Flug startet innerhalb der EU
Ihr Flug startet außerhalb der EU, landet in der EU und wird von einer europäischen Airline ausgeführt
Wenn ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, kann die Airline nicht haftbar gemacht werden. Außergewöhnliche Umstände sind generell von drei Faktoren gekennzeichnet. Sie sind zum einen unvorhersehbar, treten also unerwartet auf, sie können trotz jeglicher Bemühungen der Airline nicht abgewendet werden, sind also unvermeidlich und sie wurden nicht von der Airline selbst verschuldet, sondern durch externe Faktoren herbeigeführt.
Außergewöhnliche Umstände sind zum Beispiel: Krieg oder politische Instabilität, Terrorismus, Bombenwarnung, Sicherheitsrisiken, Streik des Flughafenpersonals, Bird Strike und schlechte Wetterbedingungen
Ihr Flug ist verspätet oder wird annulliert, wenn Sie bereits am Flughafen sind?
In einem solchen Fall stehen Ihnen folgende Fluggastrechte zu:
Sie haben am Flughafen das Recht auf Essen und Trinken im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit.
Wenn Ihr Flug annulliert wird, und Ihr Ersatzflug erst am folgenden Tag stattfindet, haben Sie Anspruch auf eine Unterkunft sowie eine Transfer zur Unterkunft.
Sie sind von einer Flugannullierung, Flugverspätung oder Überbuchung betroffen und möchten Ihre Fluggastrechte geltend machen?Wir helfen Ihnen gerne. In wenigen Sekunden können alle Dokumente online unterschrieben und eingereicht werden. Wir halten Sie mit unserer transparenten Kommunikation auf dem Laufenden. Für Sie bedeutet das keine lästige Bürokratie oder Nachfragen.
Obwohl in der EU-Verordnung keine Verjährungsfrist definiert ist, richtet sich diese in Deutschland nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Daher gilt, dass Passagiere drei Jahre Zeit haben, um Ihre Fluggastrechte geltend zu machen. Die Frist bezieht sich dabei auf das Jahresende. Danach ist es nicht mehr möglich, eine Flug gecancelt Entschädigung einzureichen.
Beispiel: Ihr Flug sollte am 25.10.2021 stattfinden, wurde aber annulliert? Dann können Sie Ihre Rechte bis zum 31.12.2024 geltend machen. Wichtig: In anderen Ländern gelten andere Regelungen. Sind Sie beispielsweise von Amsterdam geflogen? So gelten die Fristen der Niederlande (zwei Jahre).
Für Sie ist die Beauftragung völlig risikofrei. Wir arbeiten auf einer No Cure - No Pay Basis. Das bedeutet, dass Sie nur im Erfolgsfall 35 % Provision zahlen. Auch im Falle eines Gerichtsverfahrens entstehen keine Gerichtskosten für Sie, auch nicht bei Nichterfolg. Diese tragen wir.
In Ihren Fluggastrechten sind auch Entschädigungsansprüche für Flugverspätungen festgelegt. Die Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Flug mit einer Verspätung von mindestens 3 Stunden an Ihrem Zielort ankommt.
Folgende Ansprüche stehen Ihnen zu:
Ab 2 Stunden Verspätung: Anspruch auf Betreuungsleistungen am Flughafen
Ab 3 Stunden Verspätung: Anspruch auf Entschädigung
Ab 5 Stunden Verspätung: Recht auf Rücktritt vom Flug und Erstattung der Ticketkosten
Die EU Fluggastrechteverordnung sieht eine Kompensation bei Annullierungen vor wenn:
Sie 7-14 Tage vor Ihrem Abflug von der Annullierung erfahren und Ihr Ersatzflug mehr als 2 Stunden früher startet oder mehr als 4 Stunden später landet.
Sie weniger als 7 Tage vor Ihrem Abflug von der Annullierung erfahren und der Ersatzflug mehr als 1 Stunde früher startet oder mehr als 2 Stunden später landet.
Sie haben Anspruch auf eine alternative Beförderung oder die Erstattung der Ticketkosten. Kontaktieren Sie zuerst die Fluggesellschaft, bevor Sie eigenständig einen neuen Flug buchen.
Wichtig:Die Entschädigung gilt auch für Kinder und Babys, solange für das Kind ebenfalls bezahlt wurde und es nicht kostenlos auf dem Schoß mitfliegen durfte.
Wenn Sie von einer Überbuchung betroffen sind, stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Anspruch auf Entschädigung
Anspruch auf eine alternative Beförderung oder Erstattung des Ticketpreises
Anspruch auf Betreuungsleistungen
Ihre Rechte können jedoch variieren, wenn Sie sich dazu entscheiden, vom Flug zurücktreten oder unfreiwillig auf den Mitflug verzichten.
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Der europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt mit diesem Urteil erneut die Fluggastrechte der Passagiere und nimmt Airlines auch bei Personalstreiks in die Pflicht.