Entschädigung bei Flugverspätungen auf Geschäftsreisen

Wenn Sie geschäftlich auf Reisen waren erhalten Sie auch Entschädigung, wenn Ihr Flug annulliert oder überbucht wurde. Prüfen Sie jetzt Ihren Flug und fordern bis zu 600 € Entschädigung pro Person.




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Entschädigung auch bei Geschäftsreisen

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Besonders bei Geschäftsreisen sind Flugverspätungen, Flugausfälle oder Überbuchungen sehr ärgerlich und können kostspielig sein. Man kommt zu spät zu wichtigen Terminen oder verpasst sie gar ganz. Die verlorene Zeit kann Ihnen niemand wiedergeben. Jedoch berechtigt Sie der Verordnung EG Nr. 261/2004 der Europäischen Union zu einer Entschädigung bei Ihren Flugproblemen. Dabei ist es egal, ob Sie privat oder geschäftlich unterwegs waren. Informieren Sie sich bei Aviclaim und erhalten Sie eine Entschädigung von bis zu 600 € abzgl. Erfolgsprovision. Haben Sie Fragen? Dann haben wir die passenden Antworten:

 


Entschädigung für den Dienstreisenden

Geschäftsreisende stellen sich häufig die Frage, ob sie persönlich einen Anspruch auf Entschädigung haben. In der Regel ist so, dass die Flüge und restliche Aufwendungen über das Unternehmen abgerechnet werden. Gemäß EU-Verordnung 261/2004 steht dem Fluggast die Entschädigungszahlung zu. Dabei ist es egal, wer das Flugticket bezahlt hat. Immerhin haben Sie persönlich durch die Verspätung oder Annullierung Ihres Fluges Schaden genommen. Allerdings gilt zu beachten, dass Ihnen selbstverständlich keine Entschädigung zusteht, sofern Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber vertraglich so festgehalten haben sollten. 

 


Wann habe ich ein Recht auf Entschädigung? 

Generell kann man sagen, dass Sie unter verschiedenen Bedingungen ein Recht auf finanzielle Entschädigung haben. Hier bieten wir Ihnen einen Überblick:

(1) Flugverspätung von über 3 Stunden

(2) Flugannullierung, weniger als 14 Tage vor Abflug bekanntgegeben

(3) Verpasster Anschlussflug aufgrund Verspätung eines vorangehenden Fluges

(4) Verweigerte Beförderung aufgrung Überbuchung Ihres Fluges

 


Was passiert mit meiner Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen?

Wurde die Flugverspätung auf Ihrer Geschäftsreise durch außergewöhnliche Umstände verursacht, kann es sein, dass Sie keine Entschädigung von der Airline erhalten. Darunter fallen bspw. Streiks (einzelfallabhängig), extreme Wetterbedingungen, politische Instabilität oder Sicherheitsrisiken am Flughafen. Wir prüfen Ihren Flug und geben Ihnen sofort eine Auskunft darüber, ob Sie für Ihre Flugverspätung eine Entschädigung erhalten können. Ausreden von den Airlines lassen wir nicht gelten und lassen, wenn nötig, den Richter entscheiden. Prüfen Sie jetzt in wenigen Schritten Ihren Anspruch gratis!

 


Summe der Entschädigung auf Geschäftsreise von Flugstrecke abhängig

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nicht nach dem Ticketpreis, sondern nur nach der Flugdistanz. Diese bemisst sich in der Luftlinie zwischen Start- und Zielflughafen. So stehen Ihnen für eine Kurzstrecke 250 € zu, für eine Mittelstrecke sind es 400 € und für eine Langstrecke sogar 600 €. Diese Forderungen können bis zu drei Jahre rückwirkend gestellt werden.

Kurzstrecke Entschädigung 250 Euro Geschäftsreise

Bis 1.500 km: 250 €

z. B. MUC  FRA

Mittelstrecke Entschädigung 400 Euro Geschäftsreise

Bis 4.500 km: 400 €

z. B. MUC  HEL

Langstrecke Entschädigung 600 Euro Geschäftsreise

Ab 3.500 km: 600 €

z. B. FRA  PEK

 


Wird mir die Flugzeit als Arbeitszeit angerechnet?

Der große Vorteil beim Fliegen ist der, dass man nicht selbst fliegen muss. Statt am Steuer zu sitzen, können Sie sich aussuchen, ob Sie ein Nickerchen machen, ein Buch lesen oder lieber einen Film schauen möchten. In diesen Fällen wird die Reisezeit nicht als Arbeitszeit anerkannt und steht Ihnen zur Erholung “frei” zur Verfügung. Anders sieht es aus, wenn Sie von Ihrem Chef konkrete Vorgaben darüber bekommen, wie Sie die Reisezeit nutzen sollen. Verlangt er von Ihnen z.B., dass Sie während der Flugzeit geschäftliche E-Mails bearbeiten oder Meetings vor- bzw. nachbereiten sollen, wird daraus Arbeitszeit. (BAG, Urteil v.11.06.2006, Az.: Az. 9 AZR 519/05)


Auf welches Konto gehen die Bonusmeilen?

Bei regelmäßigen Dienstreisen mit dem Flugzeug macht es Sinn, an Vielfliegerprogrammen der Airlines teilzunehmen, um so günstigere Flüge in der Zukunft buchen zu können. Hier ist es allerdings so, dass diese Vorteile in Form von Bonusmeilen o.ä. dem Unternehmen zustehen. Da Ihr Unternehmen die Kosten für die Flüge trägt, stehen diesem auch die Sondervorteile durch die häufige Nutzung der Airlines zu. Es sei denn, in Ihrem Arbeitsvertrag wurde ausdrücklich eine Regelung über die Nutzung der “Meilen” geschlossen, die es Ihnen gestattet, die Vorteile in Anspruch zu nehmen und privat zu nutzen.

 


 

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