Air France Piloten drohen mit einwöchigem Streik

Aktualisiert am 03.05.2019

Weniger Entschädigungszahlungen von Air France-KLM an Passagiere im ersten Quartal 2019 verglichen zu 2018. Im vergangenen Jahr waren Streiks der Pilotengewerkschaft der Grund für Entschädigungsforderungen. Schlechte Aussichten also für das zweite Quartal. 

24. April 2019

Nach der großen Streikwelle von Ryanair im vergangenen Jahr 2018 kündigt die französische Pilotengewerkschaft SNPL nun einen sechstägigen Streik vom 6. bis zum 11. Mai 2019 an. Nach dem Pilotenstreik von SAS somit einen weiterer großer Streik 2019. Davon betroffen wären neben Air France alle weiteren französischen Airlines. Der geplante Streik der Piloten könnte immense Auswirkungen auf die Fluggäste haben.

Französische Piloten drohen mit einem einwöchigen Streik vom 6. bis zum 11. Mai 2019. Die Pilotengewerkschaft streikt aufgrund einer französischen Wirtschaftsreform der Regierung. Die Reform beinhaltet ein neues Transportgesetz, welches Pilotengewerkschaften mit anderen größeren Gewerkschaften zusammenfassen würde. Die französischen Piloten fürchten, dass durch diesen Zusammenschluss die eigenen Ansichten bzw. Forderungen von den größeren Gewerkschaften übertönt werden könnten. Auch niedrigere Renten sind ein Thema.

Streikbedingter Flugausfall? ✈


Dieser Streik könnte immense Auswirkungen auf Passagiere haben, da nicht nur Air France sondern alle französische Airlines betroffen wären. Vor allem aber Air France, Aigle Azu, Corsair, XL Airways, EasyJet, Vueling und Transavia. Bereits in 2018 trat Air France für insgesamt 15 Tage in einen Gewerkschaftsstreik und dies hatte schon im letzten Jahr viele frustrierte Passagiere zur Folge. Sollte der Streik nun stattfinden, müssen sich Fluggäste erneut auf Flugverspätungen, Annullierungen oder im besten Fall auf Umbuchungen zu KLM bzw. Delta einstellen.

Streiks des eigenen Personal, in diesem Fall der Piloten, sind im Normalfall keine außergewöhnlichen Umstände, wie schon bei den lang anhaltenden Streiks von Ryanair 2018 haben Fluggäste laut der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) 261/2004 Recht auf Entschädigung für verspätete bzw. gestrichene Flüge. Zudem haben Sie auch im Streikfall das Recht auf einen Ersatzflug oder die Erstattung der Ticketkosten. Jedoch ist jeder Gerichtsfall insbesondere bezüglich Streiks ein Einzellfall.
Generell gilt jedoch, dass Fluggäste Anspruch auf Entschädigung haben, sollte ein Flug durch den Streik mehr als drei Stunden verspätet sein oder komplett gestrichen worden sein. Die Entschädigungssumme richtet sich in solchen Fällen nach der zurückgelegten Flugstrecke, wodurch sich folgende Staffelung ergibt: 

  • Bis 1.500 km: 250€ pro Passagier
  • Bis 3.500 km: 400€ pro Passagier
  •  Ab 3.500 km: 600€ pro Passagier

Aviclaim klagte bereits gegen Ryanair aufgrund der Streikwelle in 2018. Unsere erfahrenen Anwälte vertreten die Kunden vor Gericht und versuchen ihre rechtmäßige Entschädigung zu fordern. Lesen Sie mehr zu Ihren Fluggastrechten

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