Betrunkener Passagier - kein außergewöhnlicher Umstand?
05.11.2024
Zwei KLM Passagieren wurde erstmals Entschädigung zugesprochen, nachdem Sie Ihren Anschlussflug auf Grund eines betrunkenen Passagiers verpassten.
Die zwei Passagiere beobachteten, wie der Passagier stundenlang vor dem Boarding Alkohol konsumierte und dann trotz offensichtlicher Alkoholisierung boarden durfte. Danach verwies die Crew ihn jedoch aus dem Flugzeug. Dies führte zu einer erheblichen Verspätung, die veranlasste, dass die zwei Passagiere ihren Anschlussflug nach Amsterdam nicht erreichten.
Die Passagiere reichten Beschwerde und einen Antrag auf Entschädigung ein und wurden mit der Aussage, dass es sich um einen außergewöhnlichen Umstand handelt, von KLM abgewiesen. In 2022 wurde Klage vor dem norwegischen Gericht eingereicht und 1.200 € Entschädigung zugesprochen. Das Urteil beläuft sich auf die Annahme, dass die Airline vor dem Boarding hätte erkennen müssen, dass die Person alkoholisiert war. Somit hätte die Verspätung verhindert werden können.
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Quelle: E24