Reiseveranstalter FTI ist insolvent - Ihre Rechte

04.06.2024

Der Reiseanbieter FTI aus München ist insolvent. Die meisten Reisen werden nun storniert. Erfahren Sie hier, was dies für Ihre Reise bedeutet.

 

Welche Leistungen sind betroffen?

Betroffen sind alle gebuchten Leistungen der FTI Touristik GmbH sowie die Marken 5vorFlug, BigXtra Touristik GmbH,DriveFTI und Cars and Camper. Zudem sind auch die gebuchten Leistungen dieser Unternehmen über andere Reiseportale wie Check24, Ab-in-den-Urlaub etc betroffen.

Welche Leistungen sind nicht betroffen?

Gebuchte Reisen auf  www.fti.de oder  www.5vorflug.de über Dritt Reiseanbieter wie TUI, Alltours etc sind nicht betroffen.

Pauschalreise vs Einzelleistung

Eine Pauschalreise besteht aus mindestens einem Flug- oder Bahnticket sowie einer Unterkunft, die zusammen als Paket gebucht werden. Wenn Sie hingegen einen Flug oder Transfer und Hotel separat buchen, handelt es sich um Einzelleistungen.

Wo können Sie sich informieren?

 

Ihre Rechte

Bei Insolvenz eines Reiseveranstalters erhalten Reisende einen erweiterten Schutz. Ein Netz von zentralen Kontaktstellen in den EU-Mitgliedstaaten wurde eingerichtet, um die internationale Zusammenarbeit zu verbessern.

Diese Richtlinie gilt nicht für Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen die:

  • weniger als 24 Stunden dauern, es sei denn, es ist eine Übernachtung inbegriffen;
  • die gelegentlich, ohne Gewinnabsicht und nur einer begrenzten Gruppe von Reisenden angeboten werden;
  • die im Rahmen einer allgemeinen Vereinbarung für Geschäfts- und berufsbedingte Reisen erworben werden.

 

Bei Einzelleistungen greift der Reisesicherungs Fonds nicht

 

Ihre Pauschalreise ist begonnen

Sie haben eine Pauschalreise über die Veranstalter FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht und befinden sich zurzeit in oder auf dem Weg in Ihr Zielgebiet? In Ihrem Fall greift der gesetzlich verankerte Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Ihre Reise muss weitergeführt werden. Wo dies nicht möglich ist, muss für Sie eine Rückreise zum ursprünglichen Abflugort organisiert werden. Das Auswärtige Amt hat mit dem Deutschen Reiseverband hierzu einen Krisenstab einberufen, um Urlaubern notfalls die Heimreise zu erleichtern. 

 

Ihre Pauschalreise steht noch bevor

Pauschalreisen werden ab dem 04.06.2024 durch FTI storniert, eine Umbuchung ist nicht möglich. Falls Sie eine Pauschalreise gebucht haben, greift in Ihrem Fall der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Der DRSF muss geleistete Zahlungen erstatten. Wenden Sie sich am besten proaktiv an den DRSF. Eine Kompensation steht Ihnen leider nicht zu.

 

Einzeln gebuchte Flüge, Hotel und Transferleistungen

Auch Einzelleistungen werden ab dem 04.06.2024 storniert. Sie fallen nicht unter den gesetzlichen Versicherungsschutz und sind nicht vom DRSF abgesichert. Es ist möglich, dass Sie im Zuge des Insolvenzverfahrens eine Erstattung erhalten. Eine Kompensation steht Ihnen leider nicht zu.

 

FTI ist insolvent - Aviclaim

Über die FTI GROUP

Die FTI GROUP ist mit ihren Marken und Tochterunternehmen der drittgrößte Reiseveranstalter europaweit. Die Gruppe mit Hauptsitz in München beschäftigt weltweit über 11.000 Mitarbeitende und erzielte im Geschäftsjahr 2022/23 einen konsolidierten Umsatz von rund 4,1 Milliarden Euro. 

Deutschlandweit vertreiben rund 10.000 Partneragenturen FTI Leistungen. Wichtige Vertriebskanäle sind u.A.der TV Shoppingsender sonnenklar.TV, sowie der Online-B2B-Anbieter für Unterkünfte Youtravel. Der Consolidator FTI Ticketshop ist für den Verkauf von Linienflugtickets zuständig. 

Die FTI Group erhielt in der Corona Pandemie 595 Millionen Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds, von dem eine mittlere zweistellige Millionensumme zurückgezahlt wurde. Eine Übernahme durch ein Konsortium unter Führung von US-Finanzinvestor Certares sollte 125 Millionen decken. Jedoch kam dieser Deal vor der Anmeldung der Insolvenz nicht schnell genug zustande.