Vielfliegern entgehen jährlich Millionen an Entschädigung

Als Vielflieger oder häufiger Geschäftsreisender macht man Erfahrungen mit Flugproblemen wie Verspätungen und Annullierungen. Manche Verspätungen ziehen sich über eine halbe Stunde, was bereits zu notwendigen Terminverschiebungen führen kann. Ärgerlich sind sie allemal, da man für einen Flug bezahlt, der auch wie auf dem Ticket angegeben ausgeführt werden soll. Wo man bei seiner Terminplanung noch derartige Risiken einkalkuliert, rechnet man dagegen nicht mit Verspätungen über Stunden oder gar Flugabsagen. Früher oder später wird man als Vielflieger mit gravierenden Verspätungen und Annullierungen konfrontiert, die verpasste Geschäftstermine zur Folge haben. 

Rechte und Ansprüche bei Verspätungen und Ausfällen

Die Fluggastrechte in der Europäischen Union sind für Verbraucher freundlicher gestaltet, als viele annehmen. So stehen Passagieren bereits ab einer Verspätung von mindestens drei Stunden bis zu 600€ Schadenersatz zu - pro Person. Bei Annullierungen gelten spezielle Regelungen, die die letztendliche Ankunftszeit mit einem Ersatzflug berücksichtigen sowie dem Zeitpunkt, zu dem man über den Flugausfall informiert wurde. Betroffene haben heutzutage die Möglichkeit Ihre Ansprüche für verspätete und annullierte Flüge auf Internetportalen zu prüfen und diese direkt mit der Entschädigungsforderung zu beauftragen. 

Oft wissen Vielflieger gar nicht, dass Sie Entschädigungsansprüche haben. So entgehen jährlich Beträge in Millionenhöhe. Für den einzelnen Vielflieger können sich die Ansprüche bereits in einem Jahr in den Tausenderbereich steigern, da die EU-Verordnung eine Entschädigung von mindestens 250€ je Problemflug und je Passagier vorsieht. Überdies sind diese Beträge für die Passagiere selbst bestimmt, nicht beispielsweise für den Arbeitgeber, der unter Umständen die Flüge gebucht hat. Dabei richtet sich der Erstattungsbetrag nach Kurz-, Mittel- und Langstreckenflügen (bis 1.500km, bis 3.500km und ab 3.500km) und ist unabhängig vom Ticketpreis. Dementsprechend kann man unter Umständen mehr Geld zurück erhalten, als man für den Flug bezahlt hat.

Wie man als Geschädigter an die zustehende Entschädigung kommt

Die Ansprüche gelten bis drei Jahre rückwirkend. Betroffene können also Ihre Entschädigung auch für Verspätungen einfordern, die bereits länger zurückliegen. Voraussetzung für eine Anspruchsforderung ist, dass man ein Flugticket oder einen anderweitigen Nachweis vorweisen kann, dass man den Flug tatsächlich bezahlt hat. Infrage kommen also auch Buchungsbestätigungen/Rechnungen, sofern der Flug und der Passagier darin erwähnt werden. Außerdem sollte man einen Identitätsnachweis durch eine Ausweiskopie erbringen.

Mit diesen Mitteln und einem Brief an die Fluggesellschaft gibt es Chancen auf die Erstattung. Doch es gibt einen Haken: denn Fluggesellschaften zahlen ungern Entschädigungen für Flugverspätungen und -annullierungen oder gar Überbuchungen, bei denen Sie aufgrund von Fehlspekulationen einzelnen Fluggästen den Mitflug verweigern müssen. So ist es mehr Regel als Ausnahme, dass Forderungen von Privatklägern standardmäßig auf Grundlage von "außergewöhnlichen Umständen" oder anderen Begründungen abgelehnt werden. Teilweise erhält man nicht mal mehr überhaupt eine Rückmeldung.

An diesem Punkt kommen die Internetportale ins Spiel, die Schadensersatzforderungen von geschädigten Passagieren bei Airlines durchsetzen. Sie sammeln zahlreiche Klagen und übernehmen die Forderung der Erstattung bei den Fluggesellschaften. Durch Ihr Knowhow im Flugrecht bieten Sie Geschädigten höhere Erfolgsaussichten und nehmen diesen die Last ab, in Kontakt mit den Rechtsabteilungen der Airlines zu treten und deren Behauptungen zu überprüfen und anzufechten.

Sind Sie Vielflieger und hatten in der Vergangenheit bereits mehrfach Erfahrungen mit Flugverspätungen und Flugabsagen? Prüfen Sie auf unserer Seite anhand Ihrer Flugnummer und des -datums, welche Erstattungsansprüche Sie haben. In wenigen Minuten ist Ihr Flug mithilfe unserer Flugdatenbank geprüft. Als nächsten Schritt brauchen Sie nur noch ebendiese Ansprüche einfordern. Sichern Sie Ihre zustehende Entschädigung im nächsten Schritt, indem Sie zuätzlich zu den oben genannten Unterlagen - Flugticket und Ausweiskopie - eine Vollmachtserklärung hochladen. Diese wird im späteren Verlauf einer Klage benötigt, um Sie und Ihren Standpunkt juristisch verteten zu dürfen. Aviclaim hat hierfür ein Formular, dass Kläger im Forderungsprozess sowie per E-Mail zur Verfügung gestellt bekommen.

Ab hier übernehmen wir alle Arbeitsschritte, um Ihre Erstattung einzuholen. Von der ersten Kontaktaufnahme mit den richtigen Ansprechpartnern bei der Airline über mögliche Gerichtsverfahren bis zur Auszahlung Ihrer Erstattung übernehmen wir jeden einzelnen Schritt. Hierfür halten wir im Erfolgsfall 25% des Entschädigungsbetras als Honorar ein. Gelingt es wider Erwarten nicht, fallen absolut keine Kosten für unsere Dienstleistung an. Neben den 25% gibt es keinerlei weitere Gebühren, egal in welchem Fall. Weigert sich die Airline und wird ein Gerichtsverfahren notwendig, schalten wir unsere Rechtsanwaltskanzlei ein. Wir arbeiten mit Rechtsanwälten zusammen, die 25 Jahre Erfahrung im Flugrecht vorweisen und eine Erfolgsquote von 97% vor Gericht bieten. Alle Gerichtskosten sowie weitere Ausgaben im Forderungsprozess werden von uns übernommen - keine versteckten Kosten!

 

Wie viel Entschädigung steht Ihnen zu?

Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach der Flugdistanz und ist unabhängig vom ursprünglichen Ticketpreis.

250€

Kurzstrecke bis 1.500km

400€

Mittelstrecke bis 3.500km

600€

Langstrecke ab 3.500km