Welche Aufwendungen kann ich gegenüber der Airline geltend machen?
Welche Aufwendungen kann ich gegenüber der Airline geltend machen?
Wenn Ihr Flug eine große Verspätung hat, so sind Sie zu einer Versorgung berechtigt (siehe Tabelle). Zu diesem Zwecke werden Ihnen manchmal direkt von der Fluggesellschaft Voucher angeboten, so dass Sie nichts für Mahlzeiten und Erfrischungen zahlen müssen. Allerdings kann es in der Unordnung rund um einen verspäteten Flieger auch vorkommen, dass Sie diese Ausgaben selbst tätigen müssen.
Diese Unkosten können Sie sich anschließend von Ihrer Fluggesellschaft erstatten lassen, wenn Sie Ihre Entschädigung für Ihren Flug fordern. Es ist wichtig, dass Sie den Nachweis für alle Ausgaben in Form von Quittungen oder Rechnungskopien aufbewahren und Ihrer Forderung beifügen.
Wann bin ich zur Erstattung von Verpflegungskosten berechtigt?
Verspätung Flugdistanz
2 Std. oder mehr bis zu 1.500 km
3 Std. oder mehr 1.500 bis 3.500 km
4 Std. oder mehr mehr als 3.500 km
Welche Kosten kann ich mir erstatten lassen?
- Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit
- Hotelunterbringung, falls ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten notwendig wird
- Transport zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung (Hotel oder Sonstiges)
- Zwei Telefongespräche, Telex oder Fax-Nachrichten oder E-Mails
Im Falle einer Annullierung des Fluges und Umbuchung auf einen späteren Tag haben Sie ebenfalls das Recht auf eine Kostenübernahme für die Fahrt zur Unterkunft, die Unterbringung und Verpflegung im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit. Entscheiden Sie sich dazu, selbstständig einen neuen Flug mit einer anderen Airline zu buchen, besteht dieser Anspruch in der Regel nicht mehr (ausgenomnmen individuelle Absprachen mit der Airline des annullierten Fluges).
Tipp: Lassen Sie sich Zusagen der Airline, nach Möglichkeit, schriftlich bestätigen.
Welche Kosten kann ich nicht beanspruchen?
- Sie verpassen einen wichtigen Geschäftstermin, weil sich Ihr Flug verspätet hat. Sie/Ihr Arbeitgeber verlieren Umsatz
- Sie sind mit dem von der Fluggesellschaft angebotenen Hotel nicht einverstanden und buchen sich ein anderes Hotel
- Sie haben haben zur Wartezeit unverhältnismäßig hohe Kosten für Mahlzeiten und Trinken gemacht
- Sie hatten einen Tag weniger Urlaub, und auch einen Tag weniger im, von Ihnen bezahlten, Hotel
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Wenn Ihr Flug mehr als 3 Std. verspätet ist, annulliert oder überbucht wurde, können Sie einen Anspruch auf bis zu 600 € pro Person haben. Erfahren Sie jetzt, wie viel Ihnen zusteht!