Liste außergewöhnliche Umstände

Oftmals werden Entschädigungsforderungen privater Verbraucher von den Fluggesellschaften abgewiesen, mit der Begründung, dass außergewöhnliche Umstände zur Annullierung oder Verspätung führten. Lassen Sie sich davon nicht täuschen. In vielen Fällen ist der Vorwand unbegründet und Sie haben Anspruch auf Entschädigung. Was genau sind außergewöhnliche Umstände? Ab wann gelten ein großes Gewitter oder starke Winde tatsächlich als Grund, einen Flug zu verzögern? Die nationalen Aufsichtsbehörden, welche den Flugverkehr überwachen, sind ein wichtiger Faktor bei der rechtmäßigen Anwendung der EU-Fluggastrechte-Verordnung. Im Jahr 2013 wurde eine gemeinsame Liste mit den häufigsten Notfallsituationen erarbeitet.

Bei den folgenden Vorkommnissen haben Sie leider kein Recht auf Kompensation. Die Flugunregelmäßigkeiten müssen jedoch dokumentiert und nachvollziehbar sein.

  

Außergewöhnliche Umstände Erklärung

Außergewöhnliche Umstände sind generell von drei Faktoren gekennzeichnet. Sie sind zum einen unverhersehbar, treten also unerwartet auf, sie können trotz jeglicher Bemühungen der Airline nicht abgewendet werden, sind also unvermeidlich und sie wurden nicht von der Airline selbst verschuldet, sondern durch externe Faktoren herbeigeführt.
Ein Beispiel: Der Putschversuch/Coup in der Türkei am 15. Juli hat 2016 viele Verzögerungen und Annullierungen im Flugverkehr verursacht. Können wir sagen, dass dies ein außergewöhnlicher Umstand war? Dieses Ereignis war unvorhersehbar, unvermeidlich und wurde von externen Faktoren verursacht. Demnach lautet die Antwort: Ja, es ist ein außergewöhnlicher Umstand und die Fluggesellschaften trifft hier keine Schuld für die Verspätung. Ein Anspruch auf Entschädigung für Verspätungen der Flüge in jenen Tagen, welche sehr unruhig waren und in welchen die Türkei als politisch instabil galt, besteht deshalb nicht.

 

Streiks als außergewöhnlicher Umstand

Auch wenn Streiks generell als außergewöhnlicher Umstand gelten, kann das jedoch nicht ganz verallgemeinert werden. Es lässt sich sagen, dass im Falle von Streiks des Flughafenpersonals, sprich Gepäckabfertigung, Sicherheitspersonal o. Ä. die Streiks als außergewöhnlicher Umstand gelten, da das Bodenpersonal nicht von den Airlines beeinflusst werden kann und gemeinsam mit allen Airlines arbeitet. Sollten jedoch beispielsweise die Piloten einer speziellen Airline streiken, bestehen durchaus Chancen auf eine Entschädigungszahlung, jedoch ist jeder Fall hier speziell und muss einzeln verhandelt werden. 
Sollte aufgrund eines Streiks Ihr Flug verspätet oder annulliert worden sein und Sie möchten hierfür Entschädigung von der entsprechenden Airline fordern, ist dies ohne gerichtlichen Prozess in den allermeisten Fällen nicht möglich. Da Streiks in der EU-Fluggastrechteverordnung als außergewöhnlicher Umstand aufgelistet wird, verweigern die Airlines jede Entschädigungszahlung auf dem außergerichtlichen WegeReichen Sie Ihre Entschädigung mit Aviclaim ein und wir wickeln auch den gerichtlichen Prozess ohne weitere Zusatzkosten für Sie ab.


Beweispflicht bei der Airline

Sollten außergewöhnliche Umstände vorliegen, ist die Fluggesellschaft nicht zu einer Entschädigungszahlung verpflichtet. Jedoch liegt die Beweispflicht bei der Airline. Das bedeutet, dass die Airline selbst zum einen nachweisen muss, dass außergewöhnliche Umstände vorlagen und außerdem belegen müssen, inwiefern diese Umstände Ihren speziellen Flug beeinflusst haben. Dazu muss die Fluggesellschaft erklären, welche Vorsichtsmaßnahmen unternommen wurden, um die Verzögerung zu verhindern. Kann die Airline dies nicht, so gibt es realistische Chancen darauf, dass ein Richter den außergewöhnlichen Umstand nicht anerkennt und Sie Ihre Entschädigung nichtsdestotrotz erhalten. 
Aviclaim beobachtet und analysiert den Flugverkehr jeden Tag genau, sollte ein außergewöhnliches Ereignis stattfinden, sind wir darüber informiert. Gerne beraten wir Sie auch bezüglich Ihres individuellen Falles.

Die gesamte Liste der Bedingungen, unter denen Sie (in der Regel) keinen Anspruch auf Entschädigung haben, finden Sie hier.


Außergewöhnlicher Umstand Sicherheitsrisiken

Krieg und politische Instabilität

Unvorhergesehene Flugausfälle, verursacht durch Krieg und / oder politische Instabilität, bei denen eine Reise in das betreffende Gebiet nicht zu empfehlen ist.

Illegale Handlungen

Illegale Handlungen, wie zum Beispiel Terrorismus, die eine Schliessung des Flughafens hervorrufen oder das Landen und Abheben von Flugzeugen unmöglich machen.

Sabotage

Sabotage am Flugzeug, welches für die Durchführung des Fluges eingeplant war, oder an der Flotte der Fluggesellschaft.

Bombenwarnung

Die Entdeckung einer Bombe (oder Sprengstoffe) oder die Gefahr solcher an Bord des Flugzeugs oder am Abflug- oder Zielflughafen.

Gepäck

Die Entfernung von unbegleiteten Gepäckstücken aufgrund schwerer Sicherheitsbedenken.

Fehlende Kraftstoffversorgung

Wenn die Kraftstoffversorgung am Flughafen kurzfristig und ohne vorherige Ankündigung beschränkt oder nicht verfügbar ist.

Außergewöhnlicher Umstand Schlechtes Wetter

Im Falle von Naturkatastrophen, wie einer Aschewolke oder Erdbeben ist der Fall eindeutig; hierbei handelt es sich um außergewöhnliche Umstände, die weder von den Airlines herbeigeführt, noch beeinflusst werden können und solche Katastrophen sind natürlich unvorhersehbar. Aus diesen Gründen, haben Sie im Falle einer Naturkatastrophe keinen Anspruch auf Entschädigung. Große Naturkatastrophen können außerdem auch Einfluss auf den allgemeinen globalen Flugverkehr haben und verursachen nicht nur in den entsprechenden Regionen Schaden. Ein Beispiel dafür ist der Ausbruch des Vulkans Eyjafjöll in Island im Jahre 2010. Durch die entstandene Aschewolke wurde der komplette Flugverkehr Europas lahmgelegt.

Nebel, Orkan, Starkregen etc

Die meteorologischen Bedingungen sind unvereinbar mit einer sicheren Durchführung des Fluges. Diese Wetterbedingungen mögen entweder auftreten oder vorhergesagt sein für den Abflughafen, den Zielflughafen, oder entlang der Route. Mögliche Handlungen sind die Schließung des Ab- oder Zielflughafens aus meteorologischen Gründen aowie die Begrenzung der Kapazität an Flugzeuglandungen und Abflügen aufgrund der Wetterbedingungen.

Gewitter, Hagel etc.

Schäden am Flugzeug, welche die Sicherheit des Fluges oder die Unversehrtheit des Flugzeuges gefährden und eine sofortige Überprüfung oder Reparatur nötig machen und durch meteorologische Geschehnisse (zum Beispiel: Blitzschlag, schwerer Hagel, Gewitter, starke Turbulenzen, etc.) bedingt sind. 

Fehlende Frostmittel

Extreme Wetterbedingungen, welche den Verbrauch von Enteisungsflüssigkeiten erhöhen und daraufhin einen Mangel an Nachschub verursachen, welcher durch Fehler Dritter nicht rechtzeitig nachgeliefert wird - mit dem Ergebnis, dass das Flugzeug nicht für den Abflug enteist werden kann.


Personenbezogene Gründe

Wenn ein Passagier oder ein Besatzungsmitglied an Bord während des Flugs schwer erkrankt oder stirbt und dies eine Notlandung/ Verspätung verursacht.

Die Entfernung eines widerspenstigen Passagiers aus Sicherheitsgründen - welcher dabei entweder eine Flugverspätung oder -umleitung verursacht.


Vogel Collision/ Birdstrike

Wenn das Flugzeug im Flug mit einem Vogel kollidiert, und dies einen Schaden verursacht haben könnte, welcher eine sofortige Überprüfung erforderlich macht und eine eventuelle Reparatur.

 

Außergewöhnlicher Umstand Unerwartete Flugsicherheitsmängel

Schäden an der erstgradigen oder zweitgradigen Flugzeugstruktur (zum Beispiel Metall oder Verbundstoff) bedingt durch Dritte auf Grundlage eines vorherigen Starts oder Fluges und Notwendigkeit einer unverzüglichen Überprüfung und / oder Reparatur. Zum Beispiel eine Kollision eines Flughafenfahrzeugs und des Flugzeugs.

Entdeckung eines versteckten Herstellungsfehlers vom Flugzeughersteller (tritt häufig als unüblicher Fehler an den gleichen Flugzeugteilen auf)

Beschädigung des Flugzeugs während des Fluges durch ein externes Objekt, welche eine sofortige Inspektion und / oder Reparatur erforderlich macht.

Jedes technische Problem, welches den Piloten dazu veranlasst, umzudrehen oder den Flug umzuleiten.

Fehlfunktion des Luftaustauschsystems / Umweltsystem an Bord eines Flugzeugs (welches zuvor angemessen gewartet wurde) - entweder direkt vor dem Flug oder während des Fluges.

Vorzeitiger Ausfall von Teilen, welche eine längere Haltbarkeit vorsehen (wie in den anwendbaren Wartungsdaten, im mitgeführten Wartungshandbuch, oder Wartungsplan Dokumenten, oder Wartungs Review Board Report, vor der geplanten Inspektions- / Ersatz- / oder Entfernungszeitpunkt (wenn die Komponenten in Übereinstimmung mit den geltenden Wartungsvorschriften gewartet wurden).

Versagen von Teilen, für welche keine unplanmäßige Wartung oder Ersatz während der normalen Betriebszeit vorgesehen ist (beispielsweise ein Propeller oder ein Öl-Temperaturmessgerät). Der vorzeitige Ausfall dieser Komponenten während des normalen Betriebs, bei eingehaltenen Wartungsbestimmungen, ist unvorhersehbar.

Der Ausfall wesentlicher oder notwendiger Flugzeugsysteme (beispielsweise Ausfall des Kühlsystems, der Bordelektronik, des Flugkontrollsystems, der Flügel, der Schubumkehr, oder der Landevorrichtungen) entweder unmittelbar vor dem Abflug oder im Flug (wenn diese Systeme in Übereinstimmung mit dem erforderlichen Wartungsplan gewartet wurden).

Jegliche anderen technischen Mängel, welche sofort vor der Abreise oder während des Fluges, wo das System regelgerecht in Übereinstimmung mit den vorgesehenen Wartungsplänen gewartet wurde und welche eine Untersuchung und / oder Reparatur vor der Erklärung des Flugzeugs als flugtüchtig für den entsprechenden Flug erklärt werden kann.

Rauch, Feuer oder Gerüche an Bord des Flugzeuges, es sei denn das Problem wurde von einem, nicht in Übereinstimmung mit den Wartungsplänen gewarteten Teil ausgelöst oder aufgrund eines Mangels der Durchführung notwendiger operativer Schritte.

 

Außergewöhnlicher Umstand Flugverkehrsmanagement

Wo die Luftverkehrskontrolle den Flugbetrieb vom Abflughafen ausgehend, oder am Zielflughafen ankommend einstellt oder begrenzt.  

Wenn die Luftverkehrskontrolle den Flugbetrieb in oder aus einem Luftraum einschränkt, durch den das Flugzeug fliegen muss, um den Flug durchzuführen.

Erfahrungen

Unsere Kunden geben uns eine durchschnittliche Bewertung von !

Prüfen Sie jetzt Ihren Flug kostenlos!

Wenn Ihr Flug mehr als 3 Std. verspätet ist, annulliert oder überbucht wurde, können Sie einen Anspruch auf bis zu 600 € pro Person haben. Erfahren Sie jetzt, wie viel Ihnen zusteht!

In wenigen Minuten erledigt Kein Kostenrisiko Erfolgsquote über 97 %