Liste außergewöhnlicher Umstände

Oftmals werden Entschädigungsforderungen privater Verbraucher von den Fluggesellschaften mit außergewöhnlichen Umständen ungerechtfertigt abgewiesen. Lassen Sie sich davon nicht täuschen. In vielen Fällen haben Sie einen Anspruch auf eine Entschädigung wegen Flugverspätung oder Flugausfall.

Bevor Sie Ihr Recht verstreichen lassen, prüfen Sie kostenlos und unverbindlich in wenigen Schritten Ihren Flug.

 

 

Außergewöhnliche Umstände 


1) Krieg und politische Instabilität

Unvorhergesehene Flugausfälle, verursacht durch Krieg und / oder politische Instabilität, bei welcher eine Reise, in das betreffende Gebiet nicht zu empfehlen ist.

2) Krieg & politische Instabilität

Wenn der Kraftstoffversorgung am Flughafen kurzfristig und ohne vorherige Ankündigung beschränkt oder nicht verfügbar ist.

3) Illegale Handlung

Illegale Handlungen, wie zum Beispiel Terrorismus.

4) Sabotage

Sabotage am Flugzeug, welches für die Durchführung des Fluges eingeplant war oder an der Flotte der Fluggesellschaft.

5) Sicherheit

Schließung des Abflug- oder Zielflughafens ohne vorherige Ankündigung aus Sicherheitsgründen.

6) Sicherheit

Die Entdeckung einer Bombe (oder Sprengstoffe) oder die Gefahr solcher an Bord des Flugzeugs oder am Abflug- oder Zielflughafen.

7) Sicherheit

Entführung des Flugzeugs.

8) Sicherheits

Die Entfernung von unbegleiteten Gepäckstücken aufgrund schwerer Sicherheitsbedenken.

9) Sicherheit

Die Entfernung eines widerspenstigen Passagiers aus Sicherheitsgründen - welcher dabei entweder eine Flugverspätung oder -umleitung verursacht.


10) Meteorologische Bedingungen

Die meteorologischen Bedingungen sind unvereinbar mit einer sicheren Durchführung des Fluges. Diese Wetterbedingungen mögen entweder auftreten oder vorhergesagt sein für den Abflughafen, den Zielflughafen, oder entlang der Route.

11) Meteorologische Bedingungen

Schließung des Ab- oder Zielflughafens aus meteorologischen Gründen.

12) Meteorologische Bedingungen

Begrenzung der Kapazität an Flugzeuglandungen und Abflügen aufgrund der Wetterbedingungen.

13) Meteorologische Bedingungen

Schäden am Flugzeug, welche die Sicherheit des Fluges oder die Unversehrtheit des Flugzeuges gefährden und eine sofortige Überprüfung oder Reparatur nötig machen und durch meteorologische Geschehnisse (zum Beispiel: Blitzschlag, schwerer Hagel, Gewitter, starke Turbulenzen, etc.) bedingt sind. 

14) Meteorologische Bedingungen / Enteisung

Extreme Wetterbedingungen, welche den Verbrauch von Enteisungsflüssigkeiten erhöhen und daraufhin einen Mangel an Nachschub verursachen, welcher durch Fehler Dritter nicht rechtzeitig nachgeliefert wird - mit dem Ergebnis, dass das Flugzeug nicht für den Abflug enteist werden kann.

 

15) Flughafenschließung

Schließung des Start- oder Zielflughafens aus anderen Gründen als Sicherheits- oder Witterungsbedingungen.

16) Gesundheitliche Gründe

Wenn ein Passagier oder Besatzungsmitglied an Bord während des Flugs schwer erkrankt oder stirbt.

17) Vogelkollision

Wenn das Flugzeug im Flug mit einem Vogel kollidiert, und dies einen Schaden verursacht haben könnte, welcher eine sofortige Überprüfung erforderlich macht und eine eventuelle Reparatur.

18) Herstellungsfehler / versteckte Mängel

Entdeckung eines versteckten Herstellungsfehlers vom Flugzeughersteller (tritt häufig als unüblicher Fehler an den gleichen Flugzeugteilen auf)

19) Unerwartete Flugsicherheitsmängel

Schäden an der erstgradigen oder zweitgradigen Flugzeugstruktur (zum Beispiel Metall oder Verbundstoff) bedingt durch Dritte auf Grundlage eines vorherigen Starts oder Fluges und Notwendigkeit einer unverzüglichen Überprüfung und / oder Reparatur. Zum Beispiel eine Kollision eines Flughafenfahrzeugs und des Flugzeugs.

20) Unerwartete Flugsicherheitsmängel

Beschädigung des Flugzeugs während des Fluges durch ein externes Objekt, welche eine sofortige Inspektion und / oder Reparatur erforderlich macht.

21) Unerwartete Flugsicherheitsmängel

Jedes technisches Problem, welches den Piloten dazu veranlasst, umzudrehen oder den Flug umzuleiten.

22) Unerwartete Flugsicherheitsmängel

Fehlfunktion des Luftaustauschsystems / Umweltsystem an Bord eines Flugzeugs (welches zuvor angemessen gewartet wurde) - entweder direkt vor dem Flug oder während des Fluges.

23) Unerwartete Flugsicherheitsmängel

Vorzeitiger Ausfall von Teilen, welche eine längere Haltbarkeit vorsehen (wie in den anwendbaren Wartungsdaten, im mitgeführten Wartungshandbuch, oder Wartungsplan Dokumenten, oder Wartungs Review Board Report, vor der geplanten Inspektions- / Ersatz- / oder Entfernungszeitpunkt (wenn die Komponenten in Übereinstimmung mit den geltenden Wartungsvorschriften gewartet wurden).

24) Unerwartete Flugsicherheitsmängel

Versagen von Teilen, für welche keine unplanmäßige Wartung oder Ersatz während der normalen Betriebszeit vorgesehen ist (beispielsweise ein Propeller oder ein Öl-Temperaturmessgerät). Der vorzeitige Ausfall dieser Komponenten während des normalen Betriebs, bei eingehaltenen Wartungsbestimmungen, ist unvorhersehbar.

25) Unerwartete Flugsicherheitsmängel

Der Ausfall wesentlicher oder notwendiger Flugzeugsysteme (beispielsweise Ausfall des Kühlsystems, der Bordelektronik, des Flugkontrollsystems, der Flügel, der Schubumkehr, oder der Landevorrichtungen) entweder unmittelbar vor dem Abflug oder im Flug (wenn diese Systeme in Übereinstimmung mit dem erforderlichen Wartungsplan gewartet wurden).

26) Unerwartete Flugsicherheitsmängel

Jegliche anderen technischen Mängel, welche sofort vor der Abreise oder während des Fluges, wo das System regelgerecht in Übereinstimmung mit den vorgesehenen Wartungsplänen gewartet wurde und welche eine Untersuchung und / oder Reparatur vor der Erklärung des Flugzeugs als flugtüchtig für den entsprechenden Flug erklärt werden kann.

27) Unerwartete Flugsicherheitsmängel

Rauch, Feuer oder Gerüche an Bord des Flugzeuges, es sei denn das Problem wurde von einem, nicht in Übereinstimmung mit den Wartungsplänen gewarteten Teil ausgelöst oder aufgrund eines Mangels der Durchführung notwendiger operativer Schritte.


28) Arbeitgeber-Arbeitnehmer Beziehungen

Streiks, welche den Flugbetrieb behindern. Zum Beispiel Streiks der Luftverkehrskontrolle.
Ob Streiks der eigenen Mitarbeiter einer Fluggesellschaft ebenfalls ein außergewähnlicher Umstand ist, ist im Einzelfall zu entscheiden. 

29) Flugverkehrsmanagement

Wo die Luftverkehrskontrolle den Flugbetrieb vom Abflughafen ausgehend, oder am Zielflughafen ankommend, einstellt oder begrenzt.  

30) Flugverkehrsmanagement

Wenn die Luftverkehrskontrolle den Flugbetrieb in oder aus einem Luftraum einschränkt, durch welchen das Flugzeug fliegen muss, um den Flug durchzuführen.

Die folgenden Zustände stellen KEINE außergewöhnlichen Umstände dar, müssen aber mit dem Ziel der Regulierung von Fall zu Fall von den nationalen Behörden überprüft werden, um in individuellen Fälle zu bewerten, ob außergewöhnliche Umstände bestehen.

31) Technische Mängel

Technische Mängel, welche ein Ergebnis von verpasster Wartung seitens der Airline (gegenüber der Wartungsverschriften) verursacht wurden.

32) Technische Mängel

Technische Mängel, welche bei der Wartung entdeckt wurden, für welche eine Überprüfung der entsprechenden Teile oder des Systems geplant war. Überfällige Wartung kann ein Ergebnis von Mängeln in der Wartungsplanung sein.


33) Dienstzeitüberschreitung der Besatzung

Wenn es ein Ergebnis einer unzureichenden operativen Planung der Fluggesellschaft und demzufolge dem Flugzeug zugeteilten unangemessenen Flug und Umkehrzeiten zurückzuführen ist.

34) Abwesenheit korrekter Flugdokumente

Wenn Mängel an der Vorbereitung und Einreichung der Dokumentation, welche zum Betrieb des Fluges notwendig wären, als Fehler der Fluggesellschaft entstanden sind.

35) Sicherheits-Überprüfung von ausländischen Flugzeugen (SAFA)

SAFA-Inspektionen, welche technische Probleme aufdecken, die unverzüglich untersucht und /oder repariert werden müssen. (Diese sind Mängel, welche während der normalen Wartung oder des Betriebes des Flugzeugs hätten behoben werden sollen).

(Quelle: ILENT)

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