Wer haftet bei Problemen auf Codesharing-Flügen?

Sie haben einen Flug mit der Fluggesellschaft Ihres Vertrauens gebucht. Nach Ankunft am Flughafen merken Sie jedoch, dass ein Flugzeug einer anderen Airline an Ihrem Gate zum Boarding bereitsteht. Dies ist möglich, wenn es sich bei Ihrer Reise um einen Codesharing-Flug handelt, bei dem es einen operating carrier (Airline, die den Flug mit ihrer Maschine und ihrem Personal durchführt) und marketing carrier gibt (Airline, die Sitzplätze für diesen Flug unter ihrem Namen verkauft).

Sind Sie sich unsicher, welche Fluggesellschaft bei Ihrem Flug für den gestrichenen Flug oder die Verspätung haftet, prüfen wir unverbindlich und kostenlos für Sie, ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht. 

Was ist Codesharing?

Unter Codesharing versteht man die Vermarktung ein- und desselben Fluges unter mehreren Flugnummern. Haben Sie Ihren Flug beispielsweise bei Lufthansa gebucht und auf Ihrem Flugticket steht als durchführende Airline (operated by/operating carrier) eine andere Fluggesellschaft, so handelt es sich hierbei um einen Codesharing-Flug. Dies ist für die Fluggesellschaften selbst und im Umkehrschluss für ihre Passagiere von Vorteil. Durch Codesharing verschaffen sich Airlines mehrere Flugverbindungen und -ziele, an die Sie ihre Gäste befördern können.

Auf der einen Seite bedeutet das für Fluggesellschaften, dass Sie in Zusammenarbeit mit Partner-Airlines ihr Streckennetz erweitern und austesten können. Zum Anderen werden die Flüge besser ausgebucht, weil man über mehrere Fluggesellschaften denselben Flug buchen kann. Auf der anderen Seite erhalten Passagiere durch Codesharing erweiterte und besser koordinierte Fluglinien zu bestimmten Zielen. Vor Allem auf Langstrecken ist der Anteil der Codesharing-Flüge hoch und wird weiter steigen, da Airlines mit schwacher Präsenz in verschiedenen Regionen der Welt von den Fluglinien und der Marktmacht anderer profitieren können.


Beispiel zum besseren Verständnis

Nehmen wir an, Sie fliegen nach Asien und möchten nach Shanghai reisen. Ihre Flüge von Frankfurt am Main nach Shanghai mit Transfer in Hong Kong haben Sie bei der Lufthansa gebucht, doch auf Ihrem zweiten Ticket von Hong Kong nach Shanghai steht "operated by: Cathay Pacific".

In diesem Beispiel fliegen Sie ab Frankfurt tatsächlich mit einer Lufthansa-Maschine. Von Hong Kong nach Shanghai fliegen Sie jedoch mit einem Flugzeug mit der Besatzung der Cathay Pacific. Dies bietet für Airlines den Vorteil, dass Sie (Teil-)Flüge zu Zielen anbieten können, die sonst außerhalb ihrer Reichweite gewesen wären. Lufthansa profitiert vom starken Streckennetz der Cathay Pacific in Asien, Cathay Pacific wiederum profitiert vom etablierten Netz der Lufthansa in Europa und Sie als Fluggast profitieren von einem größeren Angebot an Verbindungen und angemesseneren Umstiegszeiten.

Welche Airline haftet bei Verspätungen, Flugausfällen oder gar Überbuchungen?

Grundsätzlich haftet für auftretende Probleme beim Flug die Gesellschaft, die diesen tatsächlich ausgeführt hat (oder im Fall von Annullierungen auch nicht ausgeführt hat). Hat sich Ihr Flug in Frankfurt aus dem vorherigen Beispiel also um mehr als 3 Stunden verspätet, haftet die Lufthansa für dieses Problem und ist für die Bezahlung der Entschädigungsforderungen verantwortlich. War es Ihr Anschlussflug in Hong Kong, der Ihnen Probleme bereitet hat, wäre die Cathay Pacific zu verklagen, da Sie diesen Flug mit einem Flugzeug aus ihrer eigenen Flotte und ihrem Personal durchgeführt hat (auf dem Flugticket festzustellen durch operated by: Cathay Pacific).

Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 fallen diejenigen Flüge unter mögliche Schadenersatzansprüche, die innerhalb der EU gestartet sind oder in die EU mit einer Airline mit Sitz in der EU fliegen.

Für Codesharing-Flüge allerdings gilt, dass alle Flüge unter derselben Buchung als Ganzes zu betrachten sind. In unserem Beispiel gibt es nach EU-Recht dennoch keine Entschädigungsansprüche für den Flug ab Hong Kong mit Cathay Pacific, da der Flug nicht nur außerhalb der EU gestartet ist, sondern zusätzlich von einer nicht-europäischen Airline durchgeführt wurde.

Würde dieser Flug stattdessen von Lufthansa ausgeführt werden, bestünden Ansprüche zur Rückerstattung. Warum?

Da wir Codesharing-Flüge als Gesamtes betrachten und sehen, dass der Gesamtflug bzw. die Gesamtreise in Frankfurt gestartet ist (innerhalb der EU) und zusätzlich von einer europäischen Airline durchgeführt wurde (Lufthansa), gibt es Aussicht auf Entschädigung.

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