Bedeutet der Brexit das Aus der Fluggastrechte in Europa?
13. Januar 2021
Hintergrund der Brexit Fluggastrechte
Der Austritt des Vereinigte Königreichs trat bereits am 31. Januar 2020 aus der EU aus. Es dauerte jedoch weitere elf Monate bis der Brexit-Deal tatsächlich ausgehandelt wurde. In dieser Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020 galten daher die EU-Fluggastrechte auch für Flüge im Vereinigten Königreich. Daher haben sich seit dem 1. Januar 2021 auch Änderungen bei den Fluggastrechten ergeben.
Ihre Fluggastrechte nach dem Brexit auf einem Blick
Sofern Ihr Flug innerhalb der EU startet, gilt die Europäische Fluggastrechteverordnung (VO 261/2004) weiterhin. Das heißt, dass Sie auch nach dem 1. Januar 2021 einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung bei Flugunregelmäßigkeiten wie beispielsweise Flugverspätungen oder Flugannullierungen haben. Außerdem haben Sie weiterhin einen Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises binnen 7 Tagen, sofern kein Alternativflug angeboten wurde.
Ist der Brexit das Ende der Fluggastrechte in Europa?
Die kurze Antwort ist "Nein". Allerdings ändert sich die Rechtslage für einige Flüge - und das nicht wirklich zum Vorteil der Konsumentenrechte.
Sofern Ihr Flug nun im Vereinigten Königreich starten sollte, ergeben sich jedoch kleine Änderungen - sofern die ausführenden Fluggesellschaften keinen Sitz in der EU haben. Airlines mit Sitz im Vereinigten Königreich werden nicht mehr als europäische Fluggesellschaften gesehen. EU-Verordnung 261/2004 deckt also nicht mehr Flüge von britischen Fluggesellschaften, die außerhalb der EU starten.
Allerdings nimmt das Vereinigte Königreich nun Fluggastrechte für eben diese Flüge in seine nationale Gesetzgebung als "The Air Passenger Rights and Air Travel Organisers’ Licensing Regulations 2019" (APR) auf. Diese scheinen der EU-Verordnung zumindest stark zu ähneln und haben eine Aufrechterhalt der EU-Fluggastrechte als Ziel.
Was sich beispielsweise ändert, ist die Höhe der Entschädigungszahlungen im Fall von Flugverspätungen, verpassten Anschlussflügen etc. Die neuen Summen sind in Ihrem Gegenwert in Euro etwas geringer als jene aus der EU-Verordnung:
- Kurzstrecke: 220 £ anstelle von 250 €
- Mittelstrecke: 350 £ anstelle von 400 €
- Langstrecke: 520 £ anstelle von 600 €
Die neue nationale Gesetzgebung in Großbritannien findet Anwendung auf alle Flüge, die in im Vereinigten Königreich starten. Auch Flüge, die dort landen, fallen unter die neue Gesetzgebung, sofern die ausführende Fluggesellschaft ihren Sitz entweder in der EU oder im Vereinigten Königreich hat. Sollte der Flug einer britischen Airline in einem Drittstaat starten und in der EU landen, findet zwar die EU-Fluggastrechteverordnung keine Anwendung, wird jedoch auch durch die neuen APR-Gesetze ersetzt.
Die Flugrechtsexperten haben die neue Gesetzeslage analysiert. Für welche beispielhaften Flugstrecken welche Gesetzesgrundlage (EU 261 oder APR) gilt, ist der unteren Tabelle zu entnehmen. Des Weiteren ist zu beachten, dass sich bei Reisen, die aus mehreren Flugsegmenten bestehen, die Gesetzesgrundlage verschieden sein kann. Bei einigen einfachen Flügen (bspw. von der EU in das Vereinigte Königreich) kann es auch passieren, dass beide Grundlagen Anwendung finden können. Eine doppelte Schadensersatzforderung wird allerdings sowohl von der europäischen als auch von der britischen Grundlage ausgeschlossen.
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