Häufig gestellte Fragen

Wir unterstützen Sie als Fluggast dabei, Ihre Entschädigung nach Flugverspätungen, Annullierungen, Überbuchungen oder verpassten Anschlussflügen geltend zu machen.

Viele Fluggesellschaften zahlen Entschädigungen nicht freiwillig oder verweisen Passagiere auf außergewöhnliche Umstände, um die Zahlung zu vermeiden. Hier helfen wir Ihnen: Mit uns sparen Sie sich zeitaufwändige Verfahren und unnötigen Stress.

Wir übernehmen die gesamte Abwicklung für Sie:

  • Prüfung Ihres Anspruchs auf Entschädigung
  • Einreichung der Forderung bei der Fluggesellschaft
  • Vertretung vor Gericht, falls notwendig

Für Sie ist die Nutzung von unserem Service risikofrei. Nur im Erfolgsfall berechnen wir 35 % Provision auf die erhaltene Entschädigung. Kann die Airline nicht haftbar gemacht werden, zahlen Sie nicht. Alle Informationen zu unserem Kostenmodell finden Sie auch hier

Prüfen Sie jetzt Ihren Flug und sichern sich Ihre Entschädigung.

 

Bei Fragen hilft Ihnen unser Team gerne persönlich weiter. Sie erreichen uns ganz einfach über:

  • E-Mail: info@aviclaim.de

Wir bemühen uns, Ihre Anfragen schnell und zuverlässig zu beantworten, damit Sie Ihre Fluggastrechte stressfrei durchsetzen können.

Ja, viele von Verbrauchern eingereichte Forderungen werden häufig von Fluggesellschaften abgelehnt. Wenn Sie Ihre Forderung über unser Portal einreichen, prüfen wir anhand unserer Daten, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben. Erhalten Sie eine positive Einschätzung, können Sie Ihren Fall direkt bei uns einreichen, und wir leiten den weiteren Prozess für Sie ein.

Die Überprüfung Ihres Anspruchs auf Entschädigung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. So können Sie schnell und einfach herausfinden, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben.

Für die Durchsetzung Ihrer Forderung erheben wir eine Erfolgsprovision von 35 % der ausgezahlten Entschädigungssumme. Nur im Erfolgsfall fällt diese Provision an. Sollte die Airline nicht haftbar sein, entstehen für Sie keine Kosten. 

Es gelten unsere AGB. Alle Details zu unserer Kostenregelung finden Sie hier.

Unser Ziel ist es, den Forderungsprozess für Sie transparent und einfach zu gestalten,  inklusive klarer Informationen zu unserer Erfolgsprovision.

 

Beispiele:

  • Entschädigungssumme: 250,00€ - Provision bei Erfolg: 87,50€   = Auszahlung an Sie: 162,50€ - Kosten bei Misserfolg: 0€
  • Entschädigungssumme: 400,00€ - Provision bei Erfolg: 140,00€ = Auszahlung an Sie: 260,00€ - Kosten bei Misserfolg: 0€
  • Entschädigungssumme: 600,00€ - Provision bei Erfolg: 210,00€ = Auszahlung an Sie: 390,00€ - Kosten bei Misserfolg: 0€
  • Entschädigungssumme: 300,00€ - Provision bei Erfolg: 105,00€ = Auszahlung an Sie: 195,00€ - Kosten bei Misserfolg: 0€

 

25 Jahre Erfahrung im Reiserecht

Unsere erfahrenen Anwälte sind seit über 25 Jahren im Reiserecht tätig und kennen die Tricks und Abläufe der Fluggesellschaften genau. Sollte es nötig sein, vertreten wir Sie auch vor Gericht, mit einer Erfolgsquote von über 97 %. Dabei entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten, egal wie komplex der Fall ist.

 

Risikofreie Entschädigungsforderung

Bei uns gilt das Prinzip „Kein Erfolg – keine Kosten“. Nur im Erfolgsfall behalten wir eine Provision von 35 % der Entschädigungssumme für unsere Arbeit ein. Sollte kein Anspruch bestehen, zahlen Sie nicht. Alle Informationen zu unseren Kosten finden Sie auch hier

 

Forderungen gegen alle Airlines

Wir bearbeiten Ansprüche gegen alle Fluggesellschaften, solange sie unter die EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) fallen, egal wie kompliziert oder zeitaufwendig der Fall ist. Unser Ziel: Ihr Recht durchsetzen, stressfrei und transparent. Sie reichen Ihre Forderung in wenigen Schritten ein, wir kümmern uns um den Rest und halten Sie mit regelmäßigen Updates auf dem Laufenden.

 

Kompetenz & Zufriedenheit

Über 60.000 Kund:innen haben bereits erfolgreich ihre Fluggastrechte mit uns durchgesetzt. Unsere erfahrenen Anwälte vertreten Sie auch in komplexen Fällen und unterstützen Sie dabei, Ihre Fluggastrechte erfolgreich durchzusetzen.

Sie haben Anspruch auf Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004), wenn einer der folgenden Fälle eintritt:

Voraussetzungen:

  • Der Flug muss unter die EU-Fluggastrechteverordnung fallen. Das ist der Fall, wenn Ihr Flug von einer europäischen Airline durchgeführt wird oder in der EU startet, auch wenn er von einer nicht-europäischen Airline ausgeführt wird.
  • Die Verspätung oder Annullierung darf nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sein, wie z. B. extremes Wetter oder Sicherheitsrisiken.

Mit AVICLAIM können Sie kostenlos prüfen, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

 

 



In bestimmten Situationen kann die Fluggesellschaft nicht für eine Flugverspätung oder Annullierung verantwortlich gemacht werden. In diesen Fällen ist sie nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen. Solche Situationen werden als außergewöhnliche Umstände bezeichnet. 

Nach EU-Verordnung 261/2004 liegt ein außergewöhnlicher Umstand vor, wenn alle drei Kriterien erfüllt sind:

  1. Unvorhersehbar – das Ereignis tritt unerwartet ein.
  2. Unvermeidbar – selbst bei allen zumutbaren Maßnahmen der Airline hätte die Störung nicht verhindert werden können.
  3. Extern verursacht – das Ereignis liegt nicht im Einflussbereich der Fluggesellschaft.

Zudem muss die Fluggesellschaft nachweisen, dass ein außergewöhnlicher Umstand vorlag.

 

Beispiele für außergewöhnliche Umstände:

  • Extreme Wetterbedingungen (z. B. Sturm, Nebel, Schnee)
  • Streiks externer Parteien, die für die Durchführung des Fluges notwendig sind
  • Terrorbedrohung, politische Instabilität oder Sicherheitsrisiken
  • Notlandungen

Weitere Informationen zu außergewöhnlichen Umständen finden Sie auch hier.



Sie können Anspruch auf Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) haben, wenn Sie Ihren Anschlussflug verpassen und mit mehr als drei Stunden Verspätung an Ihrem endgültigen Zielflughafen ankommen.

Wichtig:

  • Entscheidend ist die Verspätung am Zielflughafen, nicht die Verspätung des ersten Fluges.
  • Der verpasste Anschlussflug muss Teil einer einheitlichen Buchung sein.
  • Die Verspätung hat dazu geführt, dass Sie die Mindestumsteigezeit (MCT – Minimum Connection Time) nicht einhalten konnten und somit Ihren Anschlussflug verpasst haben.

 

Mit unserem Flugchecker können Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung in nur wenigen Minuten prüfen. 

Die Mindestumsteigezeit (MCT, Minimum Connecting Time) ist die offiziell festgelegte Zeit, die mindestens zwischen der Landung eines Fluges und dem Abflug des Anschlussfluges liegen muss. Sie variiert je nach Flughafen, Terminal, Sicherheitskontrollen und Flugart (Inland, EU, international) und kann selbst innerhalb desselben Flughafens unterschiedlich sein.

Die MCT gibt an, wie viel Zeit mindestens zum Umsteigen benötigt wird. Wenn diese Zeit aufgrund einer Verspätung des ersten Fluges nicht ausreicht, Sie Ihren Anschlussflug verpassen und Ihren Zielflughafen dadurch mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden erreichen, kann ein Anspruch auf Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung bestehen.

Beispiele MCT:

  • Frankfurt (FRA): ca. 45 Minuten
  • München (MUC): 30–45 Minuten, je nach Terminal

Fluggesellschaften verkaufen häufig mehr Tickets, als Sitze im Flugzeug verfügbar sind. Sie rechnen damit, dass einige Passagiere ihre Buchung stornieren oder den Flug nicht antreten. Kommt es jedoch dazu, dass nicht genug Plätze vorhanden sind, müssen einige Passagiere den Mitflug verweigert bekommen. Dies nennt man Nichtbeförderung aufgrund von Überbuchung.

In solchen Fällen können Sie nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) Anspruch auf Entschädigung haben.

  • Finanzielle Entschädigung
  • Betreuungsleistungen am Flughafen
  • Umbuchung auf den nächsten Flug oder Erstattung des Ticketpreises

Prüfen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben. 

Wenn Ihr Gepäck verspätet ankommt oder verloren geht, fällt dies nicht unter die EU-Fluggastrechteverordnung. Daher können wir Ihnen in solchen Fällen leider nicht weiterhelfen. 

Ihre Rechte bei Gepäckproblemen:

  • Für verspätetes, beschädigtes oder verlorenes Gepäck greifen die Regelungen des Montrealer Übereinkommens.
  • Meldungen sollten unverzüglich am Flughafen (z. B. bei Lost & Found) erfolgen und schriftlich von der Airline bestätigt werden.

Tipp: Wenden Sie sich direkt an die Airline und fordern Sie die Ausgleichsleistung oder Erstattung gemäß Montrealer Übereinkommen ein.

Wir setzen Ihre Ansprüche gegen alle Fluggesellschaften durch, solange diese unter die EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) fallen. 

 

Beispiele:

  • Ihr Flug wird von einer europäischen Airline durchgeführt, oder
  • Ihr Flug startet in der EU, wenn er von einer nicht-europäischen Airline ausgeführt wird.

 

Erfahren Sie mehr über Ihre Fluggastrechte und prüfen Sie kostenlos Ihren Anspruch mit unserem Flugchecker.

 

 

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke zwischen Abflug- und Zielflughafen. Sie beträgt pro Passagier:

  • Kurzstrecke (bis 1.500 km): 250 €
  • Mittelstrecke (bis 3.500 km): 400 €
  • Langstrecke (über 3.500 km): 600 €

Wichtig: Die Entschädigung hängt nicht vom Ticketpreis ab, sondern von der Flugdistanz.

 

Die Bearbeitungszeit Ihrer Entschädigungsforderung hängt in erster Linie von der Fluggesellschaft ab und kann daher variieren. Der schriftliche Mahnprozess dauert in der Regel bis zu drei Monate. Häufig sind mehrere Aufforderungen notwendig, bis die Airline reagiert. Sollte die Fluggesellschaft negativ auf unsere Schreiben reagieren, prüfen wir anschließend in Abstimmung mit unserem juristischen Team, ob die Einleitung eines Gerichtsverfahrens erfolgversprechend ist. In diesem Fall kann sich der weitere Verlauf um bis zu einem Jahr verlängern. Bitte beachten Sie, dass sich der gesamte Prozess somit auf mehrere Jahre erstrecken kann. 

Erfahren Sie hier, wie unser Forderungsprozess abläuft.

Ja, zusätzliche Ausgaben können Sie ebenfalls über uns geltend machen. Laut EU-Fluggastrechteverordnung haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen wie:

  • Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit
  • Hotelunterbringung bei längeren Aufenthalten (z. B. Ersatzflug am nächsten Tag)
  • Transport zwischen Flughafen und Unterkunft
  • Zwei kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten (Telefon, E-Mail etc.)

Wichtig: Bewahren Sie alle Belege auf. Kontoauszüge allein werden von Airlines nicht akzeptiert. Nicht erstattbar sind u. a. verpasste Arbeitstage, geplante Aktivitäten oder Alkohol 

Mit uns können Sie Ihre Unkosten unkompliziert zusammen mit Ihrer Entschädigung einreichen. Wir übernehmen den Rest.

Hier erfahren Sie, welche Unkosten Sie zurückfordern können.

Ja, das ist problemlos möglich. Während der Registrierung können Sie mehrere Passagiere hinzufügen. Für jeden Mitreisenden benötigen wir bestimmte Dokumente, die zur Durchsetzung Ihrer Entschädigung notwendig sind, wie z.B. eine Vollmacht und Ausweiskopie. Sobald uns alle Unterlagen vorliegen, kümmern wir uns um die Einreichung Ihrer Ansprüche.

Nachdem Sie Ihre Forderung bei uns eingereicht haben, erhalten Sie automatisch ein persönliches Konto. Dort können Sie jederzeit den aktuellen Status Ihrer Forderung einsehen.

Zusätzlich halten wir Sie per E-Mail über alle Entwicklungen auf dem Laufenden. So verpassen Sie keine Updates zu Ihrer Forderung.



In den meisten Fällen überweist die Fluggesellschaft die Entschädigung zunächst auf unser Konto. So können wir sicherstellen, dass Ihre Forderung erfolgreich bearbeitet wurde. Anschließend zahlen wir Ihre Entschädigung, abzüglich unserer Erfolgsprovision von 35 %, direkt auf das von Ihnen angegebene Konto.

In einigen Fällen wird die Entschädigung direkt von der Airline auf Ihr Konto überwiesen. In diesem Fall erhalten Sie von uns eine Rechnung über 35 % des erstatteten Betrags als Erfolgsprovision.



Ja, wenn es erforderlich ist, vertreten wir Sie auch vor Gericht. Das Kostenrisiko tragen wir vollständig, für Sie entstehen keine zusätzlichen Gebühren. Unsere Erfolgsprovision von 35 % fällt nur an, wenn wir Ihre Entschädigung erfolgreich durchsetzen. Sollte die Fluggesellschaft nicht haftbar sein, zahlen Sie nicht.

Ja. Wenn Sie eine weitere Forderung einreichen möchten, können Sie dies jederzeit direkt über Ihr Konto tun. So behalten Sie alle Ihre Ansprüche übersichtlich an einem Ort im Blick.

Es ist jederzeit möglich, eine E-Mail an info@aviclaim.de zu senden, und sich über aktuelle Informationen zu offenen Positionen zu erkundigen.

 

 

Ja, auch Geschäftsreisende haben Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätungen, Annullierungen, Überbuchungen oder verpassten Anschlussflügen. Nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) steht die Entschädigung grundsätzlich dem Fluggast persönlich zu, unabhängig davon, wer das Ticket bezahlt.

In Ausnahmefällen kann es vertragliche Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber geben, dass Entschädigungen aus Geschäftsreisen direkt dem Unternehmen zustehen. Liegt eine solche Regelung nicht vor, können Sie die Entschädigung direkt als Fluggast geltend machen.

So können auch Geschäftsreisende ihre Fluggastrechte effektiv nutzen, selbst wenn die Flugkosten vom Arbeitgeber übernommen wurden.

Prüfen Sie zuerst kostenlos mit unserem Flug-Checker, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht. Laden Sie danach Ihre Dokumente hoch oder senden Sie sie per E-Mail. Wir prüfen Ihre Forderung und reichen sie bei der Airline ein. Reagiert die Airline trotz Mahnschreiben nicht, prüft unser juristisches Team, ob ein Gerichtsverfahren sinnvoll ist, und vertreten Sie ggf. auch vor Gericht. Nach erfolgreicher Durchsetzung erhalten Sie Ihre Entschädigung direkt auf Ihr Konto (abzüglich 35 % Erfolgsprovision). Weitere Details zum Ablauf finden Sie hier

Wenn Sie eine Rechnung vom Gericht erhalten, können Sie diese direkt an uns weiterleiten. Sie müssen nicht selbst reagieren und auch nicht bezahlen. Wir übernehmen den gesamten Prozess und tragen alle anfallenden zusätzlichen Kosten.

Um Ihre Forderung bearbeiten zu können, müssen Fluggesellschaften überprüfen, ob Ihre Angaben mit den Passagierlisten übereinstimmen. Mit einer Kopie Ihres Ausweisdokuments kann bestätigt werden, dass Sie tatsächlich auf dem betreffenden Flug gebucht waren.

Wir behandeln Ihre Daten selbstverständlich mit größter Sorgfalt und Vertraulichkeit. Sie werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anspruchs verwendet und nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen zum Schutz Ihrer Daten finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Mit der Vollmacht erteilen Sie uns die Berechtigung, Ihren Anspruch in Ihrem Namen einzureichen und zu bearbeiten. Fluggesellschaften verlangen diese Vollmacht grundsätzlich von uns als Drittpartei, damit der Ablauf reibungslos und korrekt erfolgen kann. Ohne die Vollmacht können wir Ihren Anspruch leider nicht einreichen.

Bitte beachten Sie, dass die Vollmacht von minderjährigen Passagieren in Ihrer Forderung von den erziehungsberechtigten Personen unterschrieben werden muss. 

Bitte informieren Sie uns, wenn Sie Schwierigkeiten beim Hochladen Ihrer Dokumente haben, damit wir dies umgehend prüfen können. Alternativ können Sie uns Ihre Dokumente auch per E-Mail an info@aviclaim.de senden.

Für die Einreichung Ihrer Forderung bei der Fluggesellschaft benötigen wir in jedem Fall eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht sowie eine Kopie Ihres Ausweisdokuments. Zudem ist ein Nachweis Ihrer Buchung erforderlich.

Falls Ihnen bestimmte Reisedokumente wie ein E-Ticket oder eine Buchungsbestätigung nicht mehr vorliegen, können diese gegebenenfalls erneut angefordert werden.

Je mehr Unterlagen wir von Ihnen erhalten (z. B. Ersatzflugtickets, Nachweis einer Überbuchung oder eine schriftliche Bestätigung der Annullierung), desto besser können wir Ihre Entschädigungsforderung unterstützen. Daher empfehlen wir Ihnen, alle Reisedokumente stets sorgfältig aufzubewahren.

Alle übermittelten Informationen werden ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Forderung verwendet. Wir halten uns strikt an die geltenden Datenschutzgesetze und treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um Ihre Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu schützen. Alle Informationen zu unserer Datenschutzerklärung finden Sie auch hier.

Entschädigungsansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung verjähren je nach Land unterschiedlich.

Für Flüge, die in Deutschland starten oder landen, beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre, bis zum Jahresende. Das bedeutet, dass Sie bis zu drei Jahre nach Ihrem Flug noch Ihre Entschädigung einfordern können.

Beispiel: Ihr Flug fand am 01.10.2023 statt. Der Anspruch auf Entschädigung verjährt in diesem Fall am 31.12.2026.

Mit AVICLAIM können Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben, und wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte.

Ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung haben, hängt unter anderem davon ab, wie lange vor Abflug die Fluggesellschaft den Flug annulliert hat:

  • Weniger als 7 Tage vor Abflug: Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihr Ersatzflug mehr als 1 Stunde früher startet oder mehr als 2 Stunden später am Zielort ankommt.
  • 7 bis 14 Tage vor Abflug: Eine Entschädigung steht Ihnen zu, wenn der Ersatzflug mehr als 2 Stunden früher startet oder mehr als 4 Stunden später am Zielort landet.
  • Mehr als 14 Tage vor Abflug: In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung, da die Annullierung frühzeitig erfolgt ist.

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