Flughafen Berlin Brandenburg - Ihre Fluggastrechte
Erhalten Sie hier alle wichtigen Informationen zu Flugverspätungen und Flugannullierungen am Flughafen Berlin Brandenburg.
Fakten Flughafen Berlin Brandenburg
Einige Fakten über BER Flughafen zusammengefasst:
- Offizieller Name: Flughafen Berlin Brandenburg "Willy Brandt" (BER)
- Der Flughafen Berlin Brandenburg hat in 2020 eröffnet und somit die beiden Flughäfen Berlin Tegel (TXL) und Berlin Schönefeld (SXF) ersetzt
- Der Flughafen Berlin Schönefeld wurde in den Flughafen Berlin Brandenburg integriert und als Terminal 5 weiter genutzt
- Im Jahr 2023 gab es um die über 190.000 Starts als auch Landungen am BER Flughafen
Waren Sie von einer Flugverspätung am Berliner Flughafen betroffen? Prüfen Sie jetzt Ihren Flug. \
Fluggastrechte am Flughafen Berlin Brandenburg
Die EU-Fluggastrechteverordnung EG 261/2004 gilt für alle Flüge, die vom Flughafen Berlin abfliegen, sowie für alle Flüge, die am Flughafen Berlin landen, vorausgesetzt, es handelt sich um eine europäische Fluggesellschaft. Das bedeutet, dass Sie Anspruch auf Entschädigung haben, wenn Ihr Flug von oder zum Flughafen Berlin mehr als drei Stunden verspätet ist, annulliert wird oder überbucht ist.
Wann besteht ein Anspruch auf Entschädigung am Flughafen Berlin?
- Flugverspätung Entschädigung: Ihr Flug vom Flughafen Berlin hatte eine Verspätung von mehr als drei Stunden
- Flug annulliert Entschädigung: Ihr Flug vom oder zum Flughafen Berlin wurde weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert
- Flug überbucht Entschädigung: Ihnen wurde Ihre Flugbeförderung vom oder zum Flughafen Berlin verweigert
- Anschlussflug verpasst Entschädigung: Aufgrund eines verpassten Anschlussflugs sind Sie mit mehr als drei Stunden später an Ihrem Zielort angekommen.
Weitere wichtige Informationen
Mindestumsteigezeit (MCT) am Flughafen Berlin Brandenburg
Jeder Flughafen hat seine eigene MCT. Beachten Sie diese bereits bei Ihrer Buchung, denn sie spielt eine ausschlaggebende Rolle, wenn Sie eine Entschädigung einreichen möchten.
- Zwischen Inlandsflügen: 45 Minuten
- Zwischen Inlands- und Auslandsflügen: 45 Minuten
- Zwischen internationalen Flügen: 45 Minuten
Serviceleistungen während Ihrer Wartezeit
Als Passagier stehen Ihnen bei Flugverspätungen bestimmte Serviceleistungen zu. Diese variieren je nach Distanz und Wartezeit.
Hier sind Ihre wichtigsten Fluggastrechte bei Flugverspätungen auf einen Blick:
- Ab 2 Stunden Verspätung Recht auf Betreuungsleistungen
- Ab 3 Stunden Verspätung Recht auf Entschädigung
- Ab 5 Stunden Verspätung Recht auf Rücktritt vom Flug und Erstattung der Ticketkosten
Außergewöhnliche Umstände
Bei außergewöhnlichen Umständen im Flugrecht handelt es sich um Ereignisse, die von der Fluggesellschaft nicht vermieden werden können, wie z.B.:
- Schlechtes Wetter
- Vogelschlag
- Sicherheitsrisiken
- Unerwartete Flugsicherheitsmängel
- Sperre des Luftraums
Eine ausführliche Erläuterung der außergewöhnlichen Umstände im Flugrecht finden Sie hier.
Streik am Flughafen Berlin Brandenburg
Generell gelten Streiks am Berliner Flughafen als außergewöhnlicher Umstand, wenn sie vom Flughafenpersonal verursacht werden (z.B. Sicherheitspersonal, Gepäckabfertigung, etc.). Sollte es in einem solchen Fall zu einer Flugannullierung oder -verspätung kommen, haben Sie kein Recht auf Entschädigung. Prüfen Sie dennoch Ihre Rechte auf Serviceleistungen, wie beispielsweise kostenlose Mahlzeiten oder Hotelübernachtungen, falls zutreffend und abhängig von der Wartezeit und Distanz des Fluges.
Wenn jedoch das Airline-Personal streikt, und es dadurch am Flughafen BER zu Flugannullierungen oder Flugverspätungen kommt, haben Sie Recht auf Entschädigung. In solchen Fällen steht Ihnen außerdem die Erstattung des Ticketpreises, eine Umbuchung oder alternative Beförderung sowie Serviceleistungen zu.
Waren Sie von einer Flugverspätung oder Flugannullierung am Flughafen BER betroffen? Fordern Sie jetzt Ihre Entschädigung oder Erstattung.