Flughafen Hamburg - Informationen zu Ihren Fluggastrechten

Erhalten Sie hier alle wichtigen Informationen zu Flug Verspätungen und Flugannullierungen am Flughafen Hamburg.

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Fakten Flughafen Hamburg

Einige Fakten über den Flughafen Hamburg zusammengefasst: 

  • Offizieller Name: Hamburg Airport Helmut Schmidt
  • 1911 wurde der Flughafen eröffnet 
  • Der Hamburger Flughafen ist der älteste und fünftgrößte Flughafen Deutschlands
  • Vom Flughafen Hamburg gibt es 120 direkte Flugziele und ca. 1000 Flugziele mit nur einem Umstieg
  • 55 Airlines fliegen vom Flughafen Hamburg  

 


Waren Sie von einer Flugverspätung am Hamburg Flughafen betroffen? Prüfen Sie jetzt Ihren Flug. 


 

Fluggastrechte am Flughafen Hamburg  

Die EU-Fluggastrechteverordnung EG 261/2004 gilt für alle Flüge, die vom Flughafen Hamburg abfliegen, sowie für alle Flüge, die am Flughafen Hamburg landen, vorausgesetzt, es handelt sich um eine europäische Fluggesellschaft. Das bedeutet, dass Sie Anspruch auf Entschädigung haben, wenn Ihr Flug vom oder zum Hamburger Flughafen mehr als drei Stunden verspätet ist, annulliert wird oder überbucht ist.

Flughafen Hamburg

Wann besteht ein Anspruch auf Entschädigung am Flughafen Hamburg?

 

Weitere wichtige Informationen 

Mindestumsteigezeit (MCT) am Flughafen Hamburg

Jeder Flughafen hat seine eigene MCT. Beachten Sie diese bereits bei Ihrer Buchung, denn sie spielt eine ausschlaggebende Rolle, wenn Sie eine Entschädigung einreichen möchten. 

  • Zwischen Inlandsflügen: 35 Minuten
  • Zwischen Inlands- und Auslandsfluegen: 35 Minuten
  • Zwischen internationalen Flügen: 35 Minuten

 

Serviceleistungen während Ihrer Wartezeit

Als Passagier stehen Ihnen bei Flugverspätungen bestimmte Serviceleistungen zu. Diese variieren je nach Distanz und Wartezeit. 

Hier sind Ihre wichtigsten Fluggastrechte bei Flugverspätungen auf einen Blick:

  • Ab 2 Stunden Verspätung Recht auf Betreuungsleistungen
  • Ab 3 Stunden Verspätung Recht auf Entschädigung
  • Ab 5 Stunden Verspätung Recht auf Rücktritt vom Flug und Erstattung der Ticketkosten

Flughafen Hamburg

Außergewöhnliche Umstände 

Bei außergewöhnlichen Umständen im Flugrecht handelt es sich um Ereignisse, die von der Fluggesellschaft nicht vermieden werden können, wie z.B.:

  • Schlechtes Wetter
  • Vogelschlag
  • Sicherheitsrisiken
  • Unerwartete Flugsicherheitsmängel
  • Sperre des Luftraums

Eine ausführliche Erläuterung der außergewöhnlichen Umstände im Flugrecht finden Sie hier.  

 

Streik am Flughafen Hamburg

Generell gelten Streiks am Hamburg Flughafen als außergewöhnlicher Umstand, wenn sie vom Flughafenpersonal verursacht werden (z.B. Sicherheitspersonal, Gepäckabfertigung, etc.). Sollte es in einem solchen Fall zu einer Flugannullierung oder -verspätung kommen, haben Sie kein Recht auf Entschädigung. Prüfen Sie dennoch Ihre Rechte auf Serviceleistungen, wie beispielsweise kostenlose Mahlzeiten oder Hotelübernachtungen, falls zutreffend und abhängig von der Wartezeit und Distanz des Fluges.  

Wenn jedoch das Airline-Personal streikt, und es dadurch am Flughafen Hamburg zu Flugannullierungen oder Flugverspätungen kommt, haben Sie Recht auf Entschädigung. In solchen Fällen steht Ihnen außerdem die Erstattung des Ticketpreises, eine Umbuchung oder alternative Beförderung sowie Serviceleistungen zu. 

 


 

Waren Sie von einer Flugverspätung oder Flugannullierung am Hamburg Flughafen betroffen? Fordern Sie jetzt Ihre Entschädigung oder Erstattung.




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