Ihr Flug ist verspätet und Sie sind mehr als drei Stunden später an Ihrem Zielflughafen angekommen? Überprüfen Sie jetzt Ihren Flug und finden Sie heraus, wie hoch Ihre Entschädigung ausfällt!
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Sind Sie von einer Flugverspätung betroffen? Dann haben Sie laut der EU-Verordnung (EG) 261/2004 unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Passagier. Unabhängig davon, ob Sie mit Lufthansa,Eurowings, Ryanair, EasyJet oder einer anderen beliebten Fluggesellschaft fliegen. Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Entschädigung bei Flugverspätung geltend zu machen.
Voraussetzungen für eine Flugverspätung Entschädigung
Bei einer Flugverspätung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, um einen Anspruch auf Entschädigung zu haben:
✅ Ihr Flug hat bei Ankunft mehr als 3 Stunden Verspätung
✅ Der Start oder die Landung finden in einem EU-Land statt
✅ Flüge, die von außerhalb der EU in die EU fliegen, werden von einer europäischen Airline durchgeführt
✅ Sie waren pünktlich am Gate
✅ Es liegen keine außergewöhnlichen Umständen vor
Was sind außergewöhnliche Umstände?
Fluggesellschaften lehnen oft Entschädigungsforderungen privater Verbraucher ab und verweisen dabei auf außergewöhnliche Umstände als Ursache für die Flugannullierungen oder Verspätungen. In vielen Fällen sind diese Aussagen jedoch unbegründet, und Sie können Ihre Rechte geltend machen.
Grundsätzlich sind außergewöhnliche Umstände von drei Faktoren gekennzeichnet: Sie sind zum einen unvorhersehbar, treten also unerwartet auf, sie können trotz jeglicher Bemühungen der Airline nicht abgewendet werden, sind also unvermeidlich und sie wurden nicht von der Airline selbst verschuldet, sondern durch externe Faktoren herbeigeführt.
In diesen Fällen darf die Fluggesellschaft die Kompensation verweigern:
❌ Krieg oder politische Instabilität
❌ Terrorismus
❌ Bombenwarnung
❌ Sicherheitsrisiken am Flughafen
❌ Vogelschlag
❌ Extreme Wetterbedingungen / Naturkatastrophen
❌ Streiks (je nach Art)
Flugverspätung? - Ihre Rechte
✅ Ab 2 Stunden Verspätung: Anspruch auf Betreuungsleistungen am Flughafen
Wenn Ihre Flugverspätung mindestens 2 Stunden beträgt, haben Sie bereits am Flughafen einen Anspruch auf Betreuungsleistungen. Unabhängig vom Grund für die Verspätung muss die Fluggesellschaft Ihnen Verpflegung im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit zur Verfügung stellen.
Wichtig: Werden Ihnen die Betreuungsleistungen nicht geboten und Sie treten in Vorkasse, bewahren Sie unbedingt alle Belege auf. Diese Kosten können Sie zurückfordern.
✅ Ab 3 Stunden Verspätung: Anspruch auf Entschädigung
Wenn Sie mit einer Verspätung von mehr als 3 Stunden am Zielflughafen ankommen, haben Sie ein Recht auf Kompensation, wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.
✅ Ab 5 Stunden Verspätung: Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten und Rücktritt vom Flug
Wenn Ihr Flug eine Verspätung von mehr als 5 Stunden hat, haben Sie Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises, wenn Sie den Flug nicht antreten möchten. Wenn Sie bereits einen Teil Ihrer Reise angetreten sind, haben Sie ein Recht auf einen Rücktransport zum ursprünglichen Abflugort oder können sich, falls möglich, für eine Ersatzbeförderung zum Zielort entscheiden.
Höhe der Entschädigung Flugverspätung
Die Höhe der Kompensation bei Flugverspätungen ist durch Ihre Fluggastrechte geregelt und unabhängig vom gezahlten Ticketpreis. Sie richtet sich nach der gesamten Flugstrecke Ihrer Buchung, also vom Abflughafen bis zum Zielflughafen.
Bei einer Flugdistanz von bis zu 1500 km haben Sie Anspruch auf 250 € pro Passagier. Für eine Gesamtstrecke von bis zu 3.500 km steht Ihnen eine Entschädigung von 400 € pro Passagier zu. Für Langstreckenflüge mit einer Strecke von mehr als 3.500 km haben Sie sogar Anspruch auf 600 € pro Passagier.
Sollten Sie jedoch bei einem Flug von mehr als 3.500 km mit einer Verspätung von unter 4 Stunden an Ihrem Zielflughafen ankommen, kann die Airline Ihren Anspruch auf 300 € Entschädigung kürzen.
Flugverspätung Entschädigung Tabelle
Erfahren Sie hier, wie viel Entschädigung Sie mit Aviclaim erhalten können:
Entschädigung per Entfernung
1 Passagier
2 Passagiere
3 Passagiere
4 Passagiere
Kurzstrecke bis 1500 km
162,50 €
325 €
487,50 €
650 €
Mittelstrecke bis 3500 km
260 €
520 €
780 €
1040 €
Langstrecke >3500 km
390 €
780 €
1170 €
1560 €
Pauschalreisen
Viele Reisende entscheiden sich für All-Inclusive-Angebote in Form von Pauschalreisen. Dabei werden verschiedene Leistungen wie Flüge, Unterkunft, Verpflegung und Transfers zu einem Gesamtpreis gebucht. Der Reiseveranstalter oder das Reisebüro gelten in diesem Fall als Vertragspartner. Klassische Ferienfluggesellschaften, die oftmals bei Pauschalreisen gewählt werden, sind beispielsweise Condor, TUIfly, SunExpress und Tailwind Airlines.
Wenn Ihr Flug annulliert wird, können Sie die Erstattung Ihres Flugtickets beim Reiseveranstalter einfordern. Wird Ihre Reise durch eine Flugverspätung oder eine Flugannullierung erheblich beeinträchtigt, beispielsweise, wenn Sie Ihre Kreuzfahrt verpassen, ist auch ein Rücktritt von der Pauschalreise möglich.
Wichtig: Verpasste Urlaubstage oder gebuchte Aktivitäten, die aufgrund der Annullierung oder Verspätung nicht in Anspruch genommen werden können, können nicht erstattet werden. Daher haben Sie in solchen Fällen Anspruch auf eine Entschädigung.
Die Höhe der Entschädigung kann jedoch geringer ausfallen, da sich Reiseveranstalter auf die sogenannte "Veranstaltungsgewährleistung" berufen können. Diese richtet sich nach der „Frankfurter Tabelle“, einer Sammlung gerichtlicher Entscheidungen, in der verschiedene Rechtsprechungen zusammengefasst sind. Es ist eine Übersicht der unterschiedlichen Preisminderungen im Rahmen des Reiserechtes §§651 a-m im BGB.
Die Fluggesellschaften müssen sich an die EU-Verordnung 261/2004 richten, die vorschreibt, dass Fluggäste bei Verspätungen oder Annullierungen je nach Flugdistanz eine Entschädigung zwischen 250 € und 600 € pro Passagier erhalten. Airlines könnten die Entschädigung um die bereits vom Reiseveranstalter erhaltene Summe verringern.
Geschäftsreisen
Auch während einer Geschäftsreise können Flugverspätungen auftreten, wodurch wichtige Termine nicht wahrgenommen werden können. Beliebte Airlines für Business-Reisende sind Fluggesellschaften wie KLM, Scandinavian Airlines, Brussels Airlines oder British Airways. Sie bieten zahlreiche Verbindungen zwischen Geschäftsmetropolen an und verfügen über Vielfliegerprogramme, Business-Class-Angebote und Lounge-Zugang, was besonders interessant für solche Reisen ist.
Jedoch stellen Geschäftsreisende sich häufig die Frage, ob sie im Falle einer Flugverspätung oder Annullierung persönlich Anspruch auf eine Entschädigung haben. In der Regel werden Flugkosten und weitere Reiseausgaben vom Arbeitgeber übernommen und über das Unternehmen abgerechnet. Dennoch steht die Entschädigungszahlung gemäß der EU-Verordnung 261/2004 dem Fluggast zu, unabhängig davon, wer das Ticket bezahlt hat. Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber vertraglich geregelt haben, dass die Entschädigungszahlung dem Unternehmen zusteht, entfällt Ihr individueller Anspruch.
Fernreisen
Bei Fernreisen können Flugverspätungen besonders belastend sein, da diese Reisen oft mit langen Umsteigeverbindungen und Zeitverschiebungen verbunden sind. Zusätzlich können gebuchte Rundreisen oder Aktivitäten vor Ort davon betroffen sein. Fluggesellschaften wie Emirates, Qatar Aiways oder Turkish Airlines sind besonders beliebt für interkontinentale Reisen. Laut EU-Verordnung 261/2004 haben Sie in vielen Fällen auch hier eine Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie von einer Flugverspätung betroffen sind. Voraussetzung ist, dass der Abflug innerhalb der EU erfolgte, sofern der Flug von einer nicht-europäischen Airline durchgeführt wurde.
Wie lange sind Entschädigungsansprüche gültig?
Die Fristen für Entschädigungsansprüche bei Flugverspätungen variieren innerhalb der EU je nach Land. Für Flüge, die in Deutschland abfliegen oder landen, verjährt der Anspruch auf Entschädigung bei verspäteten Flügen erst nach drei Jahren zum Jahresende. Dies bedeutet, dass Sie bis zu drei Jahre nach Ihrem Flug noch Ihre Entschädigung einfordern können. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Verjährungsfristen für Flüge aus oder in anderen europäische Länder:
Flugverspätung Entschädigung - Musterbrief
Wenn Sie von einer Flugverspätung betroffen sind, können Sie diesen Musterbrief ausfüllen, ausdrucken und per Post an die Fluggesellschaft senden. Der Musterbrief wurde auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 erstellt und dient dazu, Ihre Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft geltend zu machen. Auch wenn die Fluggesellschaft Ihren Brief ignoriert oder Ihren Anspruch ablehnt, sollten Sie nicht aufgeben, sondern sich an uns wenden. Wir kümmern uns gerne um Ihren Fall und helfen Ihnen dabei, die Entschädigung einzufordern.
Warum mit Aviclaim fordern?
Fluggesellschaften reagieren selten oder nur mit Hinweis auf außergewöhnliche Umstände auf Anfragen von Flugreisenden, was viel Zeit und Nerven kostet. Einen Rechtsanwalt zu beauftragen ist zudem langwierig und teuer. Mit Aviclaim haben Sie jedoch Spezialisten im Reiserecht an Ihrer Seite, die Ihre Entschädigung bei Flugverspätung, Annullierung, Überbuchung oder einem verpassten Anschlussflug schnell und unbürokratisch für Sie einreichen. So können Sie Ihre Rechte geltend machen und bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) Kompensation pro Passagier einfordern.
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Für Sie ist die Forderung mit Aviclaim zu 100 % risikolos - Nur im Erfolgsfall halten wir eine Provision von 35 % (inkl. niederländischer USt.) ein. Egal welche Probleme bei Ihrer Flugreise auftreten, ob bei einer Flugannullierung, Flugverspätung oder Überbuchung und egal um welche Fluglinie es sich handelt - Wir setzen Ihre Rechte durch und fordern auch Ihre Extrakosten ein.
Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet am Zielflughafen ankommt. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz ab.
Bei einer Flugdistanz von bis zu 1.500 km beträgt die Entschädigung 250 € pro Passagier. Für Strecken bis 3.500 km steht Ihnen eine Zahlung von 400 € pro Passagier zu. Bei Langstreckenflügen, die über 3.500 km betragen, können Sie eine Entschädigung von 600 € pro Passagier erhalten.
Kommt Ihr Flug bei einer Strecke von mehr als 3.500 km jedoch mit weniger als 4 Stunden Verspätung am Zielflughafen an, kann die Airline den Entschädigungsbetrag auf 300 € reduzieren.
Um eine Entschädigung für eine Flugverspätung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Ihr Flug hat bei Ankunft mehr als 3 Stunden Verspätung
Start oder Landung in einem EU-Land
Flüge, die von außerhalb der EU in die EU fliegen, werden von einer europäischen Airline durchgeführt
Wenn ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, kann die Airline nicht haftbar gemacht werden. Außergewöhnliche Umstände sind generell von drei Faktoren gekennzeichnet. Sie sind zum einen unvorhersehbar, treten also unerwartet auf, sie können trotz jeglicher Bemühungen der Airline nicht abgewendet werden, sind also unvermeidlich und sie wurden nicht von der Airline selbst verschuldet, sondern durch externe Faktoren herbeigeführt.
Außergewöhnliche Umstände sind zum Beispiel: Krieg oder politische Instabilität, Terrorismus, Bombenwarnung, Sicherheitsrisiken, Streik des Flughafenpersonals, Bird Strike und schlechte Wetterbedingungen
Sie sind bereits am Flughafen, Ihr Flug hat aber eine Verspätung? In einem solchen Fall stehen Ihnen folgende Fluggastrechte zu:
Ab einer Verspätung von über 2 Stunden haben Sie das Recht auf Verpflegungsleistungen im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit.
Bei mehr als 5 Stunden Verspätung haben Sie Anspruch auf eine alternative Beförderung und das Recht auf Rücktritt vom Flug mit Erstattung des Ticketpreises.
Ja, auch Geschäftsreisende haben Anspruch auf Entschädigung gemäß EU-Verordnung 261/2004, unabhängig davon, wer das Flugticket bezahlt hat. Allerdings sollten vertragliche Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber berücksichtigt werden.
Fluggesellschaften reagieren selten oder nur mit Hinweis auf außergewöhnliche Umstände auf Anfragen von Flugreisenden, was viel Zeit und Nerven kostet. Einen Rechtsanwalt zu beauftragen ist zudem langwierig und teuer. Mit Aviclaim haben Sie jedoch Spezialisten im Reiserecht an Ihrer Seite, die Ihre Entschädigung bei einer Flugverspätung, Flugannullierung oder Überbuchung schnell und unbürokratisch für Sie einreichen. So können Sie Ihre EU Fluggastrechte geltend machen und bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) Kompensation pro Passagier einfordern.
Für Sie ist die Forderung mit Aviclaim zu 100 % risikolos - Nur im Erfolgsfall erhalten wir eine Provision von 35 % (inkl. niederländischer USt.). Egal welche Probleme bei Ihrer Flugreise auftreten, ob bei einer Flugannullierung, Flugverspätung oder Überbuchung und egal um welche Fluglinie es sich handelt - Wir setzen Ihre Rechte durch und fordern auch Ihre Extrakosten ein.
In Ihren Fluggastrechten sind auch Entschädigungsansprüche für Flugverspätungen festgelegt. Die Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Flug mit einer Verspätung von mindestens 3 Stunden an Ihrem Zielort ankommt.
Folgende Ansprüche stehen Ihnen zu:
Ab 2 Stunden Verspätung: Anspruch auf Betreuungsleistungen am Flughafen
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Die Höhe der Entschädigungsforderung richtet sich nach der Flugdistanz. Je länger der Flug, desto höher Ihre Entschädigung.